Amoklauf Sankt Augustin: Täterin in der Psychatrie
KÖLN - Fast ein Jahr nach dem versuchten Amoklauf an einem Gymnasium in Sankt Augustin hat das Oberlandesgericht Köln den Haftbefehl gegen die inzwischen 17-jährige Täterin aufgehoben. Stattdessen soll sie in die Psychiatrie.
Der 2. Strafsenat ordnete die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik an, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte.
Die Jugendliche hatte vor Gericht gestanden, am 11. Mai 2009 mit selbst gebastelten Brandsätzen, einem Schwert und einer Schreckschusspistole einen Amoklauf an ihrer Schule in St. Augustin geplant zu haben. Bei den Vorbereitungen war sie von einer Mitschülerin überrascht worden, die sie mit dem Schwert schwer verletzte. Nachdem ein Lehrer die Tat bemerkt hatte, floh die Schülerin und stellte sich nach einem misslungenen Selbstmordversuch noch am selben Tag.
Das Landgericht Bonn verurteilte sie im November 2009 wegen versuchten Mordes zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus lehnte die Kammer ab, weil sie die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht sicher feststellen konnte.
Gegen dieses Urteil hatte sowohl die angeklagte Schülerin selbst als auch die von ihr verletzte Mitschülerin als Nebenklägerin Revision eingelegt. Der 2. Strafsenat des OLG geht in seinem Beschluss vom 12. April „von einer gewissen Erfolgsaussicht der Revisionen“ aus. Die Richter sehen starke Anhaltspunkte dafür, dass die Angeklagte ihre Tat im Zustand verminderter Schuldunfähigkeit begangen hat.
In einer neuen Hauptverhandlung könnte deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit ihre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus abschließend rechtsverbindlich angeordnet werden. Diese Einschätzung stützte der Senat auf eine weitere Stellungnahme des Jugendpsychiaters, der auch bereits in der Hauptverhandlung als Gutachter tätig war. Er glaubt, dass die Schülerin zum Tatzeitpunkt in ihrer Steuerungsfähigkeit hochgradig beeinträchtigt gewesen sei. Es bestehe die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten, wenn die Persönlichkeitsstörung der 17-jährigen unbehandelt bleibe.
ddp
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