Altersgutachten im Mordprozess um Hussein K. erwartet
Freiburg - Im Freiburger Mordprozess gegen Hussein K. kommt vor dem Landgericht heute das Alter des Angeklagten auf den Prüfstand. Zwei Sachverständige werden dazu ihre Gutachten vorstellen. Es handelt sich um eine der Kernfragen des seit rund zwei Monaten laufenden Prozesses.
Geklärt werden soll, wie alt der vor der Jugendkammer stehende Mann tatsächlich ist. Das wird auch Auswirkungen für die Höhe der Strafe haben. Denn noch ist unklar, ob in dem Fall Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht gilt.
Hussein K. gab Lüge über Alter bereits zu
Hussein K. kam im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland und galt als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling. Ihm werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, vor rund einem Jahr in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Die Frau ertrank im Wasser des Flusses Dreisam.
Er selbst hatte behauptet, zur Tatzeit 17 Jahre alt gewesen zu sein. Zum Prozessauftakt Anfang September gab er jedoch zu, gelogen zu haben und älter zu sein. Ein konkretes Alter nannte er nicht. Die Staatsanwaltschaft hält Hussein K. für mindestens 22 Jahre. Das würde bedeuten, dass Erwachsenenstrafrecht gilt. Bei Mord hätte das eine lebenslange Haftstrafe zur Folge. Im Jugendstrafrecht sind die Strafen geringer. Ein Urteil soll im nächsten Jahr gesprochen werden.
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