ADTV: Welttanzprogramm soll immaterielles Weltkulturerbe werden
Weit über 42.000 Tanzbegeisterte haben den Antrag des ADTV um Aufnahme des Welttanzprogramms in das UNESCO-Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes mit ihrer Unterschrift unterstützt.
Darauf hat die Verbandspräsidentin, Cornelia Willius-Senzer, heute bei der Übergabe der Dokumente an den rheinland-pfälzischen Minister für Kultur, Prof. Dr. Konrad Wolf, hingewiesen. Außerdem liegen dem ADTV Schreiben des World Dance Council und des European Dance Council vor, die die universelle Bedeutung des Welttanzprogramms betonen. Die internationalen Verbände stehen für Millionen von Tanzenden in der ganzen Welt.
Welttanzprogramm wird seit mehr als 50 Jahren unterrichtet
Das von Gerd Hädrich aus Hamburg entwickelte Welttanzprogramm wurde im Jahr 1963 im International Council of Ballroom Dancing (heute World Dance Council (WDC)),der internationalen Vereinigung der Tanzlehrerverbände der Welt, eingeführt. Es beschreibt, wie mit fünf verschiedenen Grundrhythmen – Walzer, Swing, Latein, Tango und Disco – weltweit ein gemeinsames Tanzen im Paar ermöglicht wird und unterrichtet werden sollte. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, dass alle, die die Grundschritte des Welttanzprogramms erlernen, miteinander tanzen können. Es wird nach wie vor in den Tanzkursen der WDC-Mitgliedsverbände unterrichtet.
Dazu die ADTV-Präsidentin: "Das Welttanzprogramm ist quasi das ABC für die Körpersprache des Paartanzens, es ermöglicht einen niedrigschwelligen Einstieg in den Gesellschaftstanz. Es will Menschen im Tanz verbinden und Gemeinschaft bilden."
Minister Wolf unterstrich seinerseits die Bedeutung des Tanzens für ein friedliches Zusammenleben: "Tanzen verbindet Geschlechter, Generationen, Nationalitäten, Religionen und soziale Milieus." Es realisiere den UNESCO-Kulturbegriff auf idealtypische Weise.
Auch Münchner Tanzschule sammelte Unterschriften
Den Antrag hatte auch Thomas Wurmseder in seiner Tanzschule "Tanzhaus Emotion" in Unterhaching ausliegen. Auch er sammelte hunderte Unterschriften und hofft nun, dass der Antrag Erfolg hat.
Dieser wird zunächst an die Kultusministerkonferenz (KMK) weitergeleitet. Die KMK erstellt eine Gesamtliste aller eingegangenen Anträge und leitet sie an ein Expertenkomitee weiter. Dessen Auswahlempfehlung muss abschließend von der KMK sowie der oder dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien bestätigt werden.
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