9 Jahre Haft für Kindesentführung gefordert

Neun Jahre Haft fordert die Anklage im Prozess um die Entführung einer Vierjährigen aus Brandenburg. Staatsanwalt Jörg Möbius betonte, dass es für so eine Tat gibt es keine Entschuldigung gäbe.
dpa |
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Im Prozess um die Entführung einer Vierjährigen aus Brandenburg hat die Staatsanwaltschaft neun Jahre Haft gefordert.

Potsdam - "Für so eine Tat gibt es keine Entschuldigung", sagte Staatsanwalt Jörg Möbius dem Angeklagten am Freitag vor dem Landgericht Potsdam.

Es sei bewiesen, dass der 45-Jährige das Mädchen am 10. Februar entführt und erst nach Zahlung von 60 000 Euro Lösegeld frei gelassen habe. Dies sei eine niederträchtige Tat, so Möbius. Er bewertete diese - wie angeklagt - als erpresserischen Menschenraub und schwere räuberischer Erpressung.

Damit drohen dem geschiedenen dreifachen Vater 5 bis 15 Jahre Haft. Der Staatsanwalt sah nur wenig Gründe für eine Strafmilderung. So sei der Angeklagte voll schuldfähig. Seine Tat zeuge von einer erheblichen kriminellen Energie. Das Entführungsopfer und seine Eltern müssten lebenslang die Folgen der Tat ertragen.

Dem Geständnis des Angeklagten wollte Möbius angesichts der erdrückenden Indizien nicht zu viel Bedeutung beimessen. Schließlich sei der Geschäftsmann unmittelbar nach der Freilassung des Mädchens in der Nähe des Tatorts mit dem Geld im Auto gefasst worden. "Durch das Geständnis hat er aber vermieden, dass das Kind vor Gericht aussagen musste", betonte der Jurist auch. Das Urteil wird am Nachmittag erwartet.

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