13 Jahre Haft für Eltern von Lea-Sophie gefordert

Schwerin (dpa) ­ Im Prozess um den qualvollen Hungertod der fünfjährigen Lea-Sophie aus Schwerin hat die Staatsanwaltschaft wegen Mordes 13 Jahre Haft für die Eltern des Mädchens gefordert. Sie hätten den dramatischen Zustand des Kindes erkannt und dessen Tod billigend in Kauf genommen.
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Die Eltern von Lea-Sophie, Stefan T. und Nicole G., stehen wegen des Hungertodes der Fünfjährigen vor Gericht.
dpa Die Eltern von Lea-Sophie, Stefan T. und Nicole G., stehen wegen des Hungertodes der Fünfjährigen vor Gericht.

Schwerin (dpa) ­ Im Prozess um den qualvollen Hungertod der fünfjährigen Lea-Sophie aus Schwerin hat die Staatsanwaltschaft wegen Mordes 13 Jahre Haft für die Eltern des Mädchens gefordert. Sie hätten den dramatischen Zustand des Kindes erkannt und dessen Tod billigend in Kauf genommen.

Das sagte der Anklagevertreter am Donnerstag vor dem Schweriner Landgericht. Das Kind habe seit Ende September nicht mehr gegessen und sei zunehmend verwahrlost. Die Anklage sehe den Tatvorwurf Mord durch Unterlassen bestätigt. Eine Mitschuld des Jugendamtes, das trotz Hinweisen auf die Gefährdung des Kindeswohls nicht eingeschritten war, verneinte die Staatsanwaltschaft. Das Urteil soll in der nächsten Woche gesprochen werden.

Lea-Sophie war am 20. November 2007 nach wochenlanger Vernachlässigung gestorben, kurz nachdem sie mit schwersten Mangelerscheinungen und Liegegeschwüren am Körper von einem Notarzt in eine Klinik eingeliefert worden war. Sie wog nur knapp über 7 Kilogramm und damit die Hälfte des Normalgewichts ihrer Altersgefährten. «Ich vermisse Lea so sehr», sagte die Angeklagte unter Tränen. «Es hätte niemals so weit kommen dürfen.» Auch der schwarz gekleidete Vater konnte bei seinem letzten Wort vor Gericht die Tränen nicht unterdrücken.

Die Verteidiger der Eltern wiesen die Mordvorwürfe zurück. Sie plädierten auf Totschlag und für Freiheitsstrafen von etwa acht Jahren. Das Verhalten der Eltern habe zwar unzweifelhaft zum Hungertod des Kindes geführt, Mordmerkmale seien aber nicht erkennbar, hieß es in den Plädoyers.

Dem Mädchen, das auf die Geburt des Bruders Ende September 2007 mit Verhaltensauffälligkeiten und Nahrungsverweigerung reagierte, sei das Essen nicht vorenthalten worden. Die Eltern hätten Süßigkeiten und Trinken in der Wohnung verteilt und gehofft, dass sich der Zustand von allein bessert. Die 24-jährige Mutter habe erst spät den lebensbedrohlichen Zustand ihrer Tochter erkannt und aus Scham und Angst, beide Kinder zu verlieren, keine Hilfe angenommen. Der 26- jährige Vater habe die Augen vor dem zunehmend schlechteren Zustand des Kindes verschlossen und sich in Computerspiele geflüchtet. Auf die «penetrante Einmischung» der Großeltern - Adoptiveltern der angeklagten Mutter - habe die kleine Familie mit weitgehender Abschottung reagiert. dpa cp yymv z2 jg

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