Zwei neue Erhaltungssatzungen beschlossen

Der Stadtplanungsausschuss hat zwei weitere Erhaltungssatzungen beschlossen. Künftig wird es am Wettersteinplatz und in der Unteren Au schützenswerte Gebiete geben. Damit liegen rund 141.000 Wohungen insgesamt in diesen Arealen.
az |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Um alteingesessene Mieter zu schützen, hat die Stadt 2 weitere Erhaltungssatzungs-Gebiete beschlossen.
AZ Um alteingesessene Mieter zu schützen, hat die Stadt 2 weitere Erhaltungssatzungs-Gebiete beschlossen.

München - Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat heute die Erhaltungssatzungen "Untere Au/Untergiesing" und "Wettersteinplatz" beschlossen. Nach Bestätigung durch die Vollversammlung des Stadtrates am 11. Mai und Veröffentlichung im Amtsblatt werden die Satzungen voraussichtlich Ende Mai 2016 in Kraft treten.

Die Erhaltungssatzung "Untere Au/Untergiesing" wird mit einem vergrößerten Umgriff für weitere fünf Jahre erlassen. Neu hinzu kommt der südlich an das bisherige Satzungsgebiet angrenzende Bereich zwischen Gerhardstraße, Agilolfingerstraße, Candidstraße und Waldeckstraße.

Lesen Sie hier: Stadtwerke eröffnen erste Schnellladestation für E-Autos

Das neue Erhaltungssatzungsgebiet "Wettersteinplatz" befindet sich in Untergiesing – Harlaching zwischen den Straßenzügen Tegernseer Landstraße, Grünwalder Straße/Säbener Straße, Schellenbergstraße/ Hochkalterstraße und Gufidaunerstraße.

Damit wird es in der Landeshauptstadt München 20 Erhaltungssatzungsgebiete mit insgesamt rund 141.000 Wohnungen geben, in denen fast eine Viertelmillion Einwohnerinnen und Einwohner leben. Die Landeshauptstadt München erlässt bereits seit 1987 sogenannte Milieuschutzsatzungen. In diesen Gebieten stehen Luxussanierungen und die Uwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter Genehmigungsvorbehalt. Die Stadt muss immer über solche entscheiden dürfen.

Somit soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem jeweiligen Gebiet erhalten werden. Erhaltungssatzungen sind zeitlich befristet und werden regelmäßig vor Ablauf auf einen möglichen Neuerlass überprüft.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.