Zwei junge Einbrecherinnen gestehen - und weinen
Die beiden 19-jährigen Angeklagten haben bei ihren Beutezügen in München über 200 000 Euro erbeutet.
München Am Ende des ersten Prozessvormittags flossen die Tränen in Strömen. Zwei junge Frauen müssen sich seit Montag vor der Jugendstrafkammer des Landgericht verantworten und sie wissen seit gestern, dass sie drei bis vier Jahre hinter Gittern vor sich haben. Offenbar doch ein Schock für die Angeklagten und ihre Angehörigen.
Staatsanwalt Markus Michel zählte bei der Anklageverlesung 28 Einbrüche oder Einbruchsversuche in München auf, an den die beiden jungen Frauen beteiligt waren. Die Einbrecher erbeuteten über 213 000 Euro an Schmuck und Bargeld. Unter den Opfern der Einbrecher ist auch bayerischer Adel und Hochadel zu finden.
So gingen die Einbrecher vor: Die Wohnungstüren wurden aufgehebelt, wenn möglich mit „Flippers“ (Hartplastikstücke), wenn nicht, dann durch Abbrechen der Schließzylinder.
Zum Prozessauftakt hatte auch die Mutter der 19-jährigen Petra K. (Namen geändert) den Weg aus Spanien nach München gefunden. Sie sollte dem Gericht bestätigen, dass ihre Tochter im Tatzeitraum (Oktober bis Dezember 2013) erst 18 Jahre alt war.
Ein wichtiges Detail. Denn das Alter entscheidet, ob die junge Frau nach Erwachsenem- oder dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt wird. Eine Geburtsurkunde aus Basel und die Aussage der Mutter beweisen aber, dass Petra K. tatsächlich während der Einbruchsserie erst 18 Jahre alt war.
Ihre Komplizin Johanna P. ist sogar noch ein paar Monate jünger. Und hat doch schon ein Kind. Der 19-Jährigen wurde in der Mittagspause eine Grußkarte überreicht. Daraufhin flossen auch bei ihr die Tränen.
Das kleine Kind könnte auch der Grund sein, warum Johanna P. etwas glimpflicher davon kommen könnte. Das Gericht stellte ihr jedenfalls eine Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten in Aussicht. Ein knappes Jahr hat sie durch die Untersuchungshaft bereits abgesessen.
Beide Frauen gestanden die Taten ein. Einige Einbruchsversuche beziehungsweise Diebstähle mit geringer Beute wurden vom Gericht eingestellt. Der Grund: Ihre Ahndung hätte bei dem Strafmaß für die Frauen keine große Rolle mehr gespielt.
Der Prozess wird am 6. Mai fortgesetzt. Dank der Geständnisse erübrigt sich aber nun eine langwierige Beweisaufnahme.
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