Zweckentfremdung von Wohnungen: München geht gegen Airbnb & Co vor

Im Kampf gegen die illegale Zweckentfremdung von Wohnungen fordert die Stadt jetzt Kooperation der Anbieter - und droht mit Sanktionen.  
von  AZ/my
Etliche Wohnungen in München werden zweckentfremdet - die Stadt will jetzt dagegen vorgehen. (Symbolbild)
Etliche Wohnungen in München werden zweckentfremdet - die Stadt will jetzt dagegen vorgehen. (Symbolbild) © Britta Pedersen/dpa

Im Kampf gegen die illegale Zweckentfremdung von Wohnungen fordert die Stadt jetzt Kooperation der Anbieter - und droht mit Sanktionen.  

München - Wohnraum ist in München Mangelware, dass dazu noch Wohnungen zweckentfremdet werden, etwa als Ferienwohnungen, kann niemand gebrauchen. Die Stadt hat deshalb Anfang des Jahres eine Meldeplatform für Zweckentfremdung eingerichtet. Hier können Bürger online mitteilen, wenn sie eine illegale Vermietung bemerken. Denn: Dauert eine solche Zweckenfremdung länger als acht Wochen, ist sie illegal. Das sagt die Zweckentfremdungssatzung der Stadt. 

Jetzt geht die Stadt den nächsten Schritt: Sie fordert von den Betreibern von Portalen, die Ferienwohnungen vermitteln, eine umfassende Auskunft zu Wohnungen, die als ganzes und länger als die besagten acht Wochen im Jahr zur Vermietung an Feriengäste angeboten werden. In einem ersten Fall wurde nun schon ein entsprechender Bescheid erlassen, teilt das Sozialreferat mit.  

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Zahl der "Ferienwohnungen" steigt stetig

Das Problem: Die Landeshauptstadt München verzeichnet seit Jahren eine anhaltende Zunahme des Angebots an Ferienwohnungen im Stadtgebiet. Diese werden auf einer Vielzahl von Internetportalen angeboten. "Das Sozialreferat hat im Kampf gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen", sagt Sozialreferentin Dorothee Schiwy dazu. "Wir haben ein eigenes Sonderermittlungsteam Ferienwohnungen, eine Online-Plattform, über die Bürger einen Verdacht auf Zweckentfremdung melden können und schöpfen alle rechtlichen Mittel aus, die uns zur Verfügung stehen." 

Und das mit Erfolg: 2017 wurden so 298 Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt. 92 Gerichtsverfahren wurden abgeschlossen und Bußgeldbescheide in Höhe von 851.110 Euro erlassen

Dieser Erfolg koste die Stadt jedoch noch immer viel Geld, heißt es, weil die Landesgesetzgebung bei diesem Thema noch immer gravierende Lücken aufweise und manche Portalbetreiber kaum bis gar nicht kooperieren.   

Auf den Vermittlungsplattformen, werden meist nur ungefähre Standorte angeben, genaue Informationen erhält man erst nach der Buchung. Fast alle Gastgeber nennen nur den Vornamen oder einen Decknamen, außerdem ist nicht öffentlich einsehbar wie oft eine Wohnung gebucht wurde. Der Nachweis für eine Zweckentfremdung müsse daher über aufwendige Ortsermittlungen erbracht werden. Im Jahr 2017 wurden im Zuge dessen 21.203 Wohnungen untersucht. 

Airbnb kooperiert nicht

Hier verlangt die Stadt mehr Kooperation von den Betreibern der Portale: "Wir haben insgesamt sechs Portale angeschrieben und aufgefordert uns die entsprechenden Daten zur Verfügung zu stellen", sagt Schiwy. "Airbnb ist mit großem Abstand der Marktführer auf diesem Gebiet. Wir haben Airbnb mehrfach gebeten, Lösungen zu entwickeln, damit illegale Zweckentfremdungen nicht unterstützt werden, und dazu auch konkrete Vorschläge gemacht. Passiert ist nichts."

Deshalb werde man jetzt die Möglichkeiten der neuen Zweckentfremdungssatzung nutzen, so die Sozialreferentin, und die Daten per Vorbescheid einfordern. "Kommt Airbnb dieser Forderung nicht nach, wird ein Zwangsgeld von 300.000 Euro fällig."

Aber auch der Freistaat soll mehr mithelfen: Die Stadt fordert gesetzliche Nachschärfungen, um besser gegen die illegale Vermietung vorgehen zu können. 

Etwa eine Registrierungspflicht sämtlicher Wohnungen, die (auch teilweise) für Zwecke der Fremdenbeherbergung angeboten werden, eine Genehmigungspflicht der Nutzung sämtlicher Wohnungen, die für Zwecke der Fremdenbeherbergung angeboten werden, die Verpflichtung, dass derartige sogenannte Ferienwohnungen nur unter dem richtigen und vollständigen Namen der Anbieterin beziehungsweise des Anbieters inseriert werden dürfen, und die Ausweitung des Ordnungswidrigkeitstatbestandes auf eine entsprechende Missachtung der zuvor aufgeführten Aspekte.      

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