Zwangsräumung mit SEK-Einsatz
Die Angeklagte wollte nicht freiwillig aus der Wohnung ihres Ex-Ehemannes ausziehen - da musste ein Sondereinsatzkommando der Polizei anrücken.
MÜNCHEN Den Rosenkrieg zwischen Erika B. (61) und ihrem Ex-Gatten Helmut (64, Identität geändert) ist vom Sondereinsatzkommando (SEK) der Polizei beendet worden. Jetzt steht die Geschäftsfrau wegen Bedrohung, versuchter Körperverletzung in fünf Fällen und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Münchner Landgericht.
Nach der Scheidung streiten das Ex-Ehepaar vor einem Zivilgericht weiter. Es geht um eine Etagen-Wohnung in Unterföhring. Am 7. Juni 2010 ergeht der Beschluss: „Das Anwesen steht dem Helmut B. zu.“ Das ist für seine Ex-Frau eine schwere Niederlage.
Kurz vor dem Räumungstermin schreibt sie am 7. Februar 2011 eine Postkarte an die Gemeinde Unterföhring: „Ich besitze Waffen, schieße von oben auf alle, die das Grundstück betreten!“ Die Polizei wird alarmiert. Am 9. Februar, gegen 7.20 Uhr, kommen vier Polizeibeamte und der Gerichtsvollzieher zum Anwesen, aus dem Erika B. nicht ausziehen will.
Kaum betreten die Beamten den Hof des Mehrfamilienhauses, öffnet die Angeklagte das Fenster und wirft leere Weinflaschen auf die eintreffenden Beamten. Zum Glück trifft sie niemanden, die Flasche zerbersten auf dem Hofpflaster.
Laut Anklage drohte Erika B.: „Ich hole jetzt dann eine Waffe und ziele ziemlich genau!“ Der Polizei ist bekannt, dass ihr Ex-Mann legaler Waffenbesitzer ist. Und Helmut B. vermutet, dass sich noch ein Kleinkalibergewehr von ihm in dem Anwesen befindet.
Die Beamten ziehen sich zurück. Das Sondereinsatzkommando wird alarmiert. Gegen 8.50 Uhr treffen die schwer bewaffneten SEK-Männer ein. Als sie die Wohnung stürmen, flüchtet Erika B. über ein Fenster aufs Garagendach.
Dort wird sie schließlich von drei Polizisten überwältigt. Sie leistete heftige Gegenwehr, kann sich aber nicht mehr aus dem Polizeigriff befreien. Schließlich wird Erika B. auf dem Garagendach in Handschellen gelegt. Ärzte stellen angeblich fest, dass Erika B. an einer „wahnhaften Störung“ leidet. Sie wird in die Isar-Amper-Klinik nach Haar verbracht.
Ihr wird attestiert: „Ohne eine adäquate Therapie scheint es wahrscheinlich, dass sie infolge ihrer Erkrankung weitere, erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird.“ Die Richter müssen jetzt entscheiden, ob Erika B. zur Therapie in eine geschlossene Klinik eingewiesen wird.
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