Zutritt verboten: Die Feldherrnhalle ist zu!
MÜNCHEN - Die Seen- und Schlösserverwaltung hat als Hausherr das geschichtsträchtige Gebäude gesperrt – aus Angst, dass Münchner oder Touristen von der meterhohen Mauer stürzen. Das Verbot gilt wohl für immer.
Grad im Sommer ist es schön da oben: Blick auf die Ludwigstraße, auf das Siegestor – und auf die vielen Besucher am Odeonsplatz. Manche lassen auf der Mauer der Feldherrnhalle gerne die Füße baumeln oder besteigen einen der mächtigen Löwen. Damit ist jetzt Schluss.
Der Hausherr, die Schlösser- und Seenverwaltung, hat das Gebäude gesperrt: Seit Mitte Juli baumelt eine Kette vor der Treppe, daran hängt ein kleines gelbes Schild mit dem Aufdruck: „Zutritt verboten“.
Einen wirklichen Anlass gibt es dafür nicht – die Verwaltung hat nur Angst, dass sich jemand verletzt. „Die Mauer ist immerhin drei Meter hoch“, sagt Sprecherin Ines Holzmüller der AZ. „Wir haben eine Sorgfaltspflicht, es ist einfach zu gefährlich.“
Runtergefallen ist freilich noch niemand – „uns stört auch nicht, wenn jemand da ist“, sagt Holzmüller. „Wir haben einfach gehandelt.“ Sie weist auch auf die Bayerische Bauordnung hin: „Derzufolge müssen alle gefährlichen Gebäude abgesperrt werden – wir können aber keinen Zaun um die Feldherrnhalle ziehen. Deshalb die Kette.“
Keine Beschwerden bis jetzt - außer von einer Stadtführerin
Jetzt sitzen nur noch vereinzelt Touristen oder Münchner im geschichtsträchtigen Gebäude, das 1841 bis 1844 durch Friedrich von Gärtner im Auftrag von König Ludwig I. erbaut wurde. „Dadurch hat auch der Müll abgenommen“, sagt Ines Holzmüller. Früher habe es oft Beschwerden wegen der vielen Papp-Kaffeebecher gegeben.
Wegen der Kette hat sich niemand beschwert. „Der einzige Anruf kam von einer englischen Stadtführerin, die den Touristen immer die Löwen als Fotomotiv empfohlen hat.“ Solche Aktionen sind jetzt Geschichte – die Schlösserverwaltung hat nicht vor, das Verbot aufzuheben.
Gleichzeitig hat sie ihre Aufsichtspersonen angewiesen, hin und wieder bei der Feldherrnhalle nachzuschauen, ob das Verbot beachtet wird – viele sind ganz in der Nähe, in der Residenz. „Wenn sie jemanden antreffen, weisen sie sie höflich darauf hin, runter zu gehen“, sagt Holzmüller.
Und wer sich weigert? Kann trotzdem bleiben. Das Personal hat kein Recht, Geldbußen zu verteilen.
T. Gautier
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