Zu viel Schnaps, Streit und eine Schlägerei
Einzelhandelskaufmann Ulf L. (34) geht mit zwei Promille in die Disco, tanzt eine Frau an und bricht ihrem Freund Nasenbein und Schneidezahn. Jetzt muss er 5400 Euro Geldstrafe zahlen.
München - Ulf L. (34) sieht nicht aus wie ein Schläger. Der Einzelhandelskaufmann wirkt besonnen und kann sich auch klar ausdrücken. Der viele Alkohol aber – und eine schöne Frau – haben ihn jetzt auf die Anklagebank des Münchner Amtsgerichts gebracht. Der Vorwurf: gefährliche Körperverletzung.
Der Abend des 15. März 2011 fängt für Ulf L. und seine Freunde mies an. Ihr Lieblingsclub, der FC Bayern München, muss im Champions-League-Spiel gegen Inter Mailand eine 2:3-Niederlage in der Allianz Arena einstecken. „Danach sind wir ins Sausalitos. Drei Zombies habe ich getrunken. Davor hatte ich auch schon drei Bier“, erinnert sich der Angeklagte vor Gericht.
Als Ulf L. und seine Freunde die Cocktailbar verlassen, ist er so betrunken, dass der Türsteher ihn nicht mehr in die Milchbar lässt. „Ich bin dann in die 089-Bar. Mehr weiß ich eigentlich nicht mehr.“ Fest steht: Ulf L. hält sich mit einem Kumpel, der auch nicht in die Milchbar darf, später auf der Tanzfläche der 089-Bar auf. Am Rand der Tanzfläche entdeckt er plötzlich eine hübsche Frau. Dass sie in Begleitung ihres Freundes Moritz S. (20) ist, hält Ulf L. nicht davon ab, sie anzubaggern.
Die Staatsanwältin: „Er tanzte sie ständig an, suchte den körperlichen Kontakt.“ Dabei zieht er sogar sein T-Shirt hoch, um die junge Frau zu beeindrucken. Mehrmals versucht Moritz S., den stark betrunkenen Angeklagten davon abzubringen. Der lässt nicht locker. Als ihm Moritz S. zum vierten Mal deutlich macht, dass Ulf L. seine Freundin nicht weiter belästigen soll, haut ihm der Angeklagte mit der Stirn voll ins Gesicht.
Ein Zeuge: „Trotz Musik konnte man hören wie Knochen knirschten.“ Die Türsteher gehen sofort dazwischen. Die Polizei führt Ulf L. ab. Über zwei Promille hat der Angeklagte zur Tatzeit im Blut. Das Opfer hat eine gebrochene Nase, einen kaputten Schneidezahn und ein Schädeltrauma. „Es tut mir wirklich leid“, sagt der Angeklagte und zeigt sich bereit, ein angemessenes Schmerzensgeld an das Opfer zu bezahlen. Da der Gutachter dem Angeklagten eine „verminderte Schuldfähigkeit“ zur Tatzeit attestiert, wird er wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu 5400 Euro Geldstrafe verurteilt.
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