Zu viel Alkohol: Frau (23) prügelt in Discos
Eine 23-jährige Hotelfachfrau wird immer aggressiv, wenn sie zu viel Alkohol trinkt. Jetzt sitzt sie seit zwei Monaten in U-Haft. Vor Gericht bekommt sie 18 Monate Haft auf Bewährung.
München - „Meine Mandantin hat eingesehen, dass Alkohol und sie nicht zusammenpassen“, sagt Verteidigerin Heidi Pioch in ihrem Plädoyer vor dem Münchner Amtsgericht. Seit dem 5. Juli sitzt Hotelfachfrau Teuta K. (23) wegen wiederholter gefährlicher Körperverletzung in U-Haft.
Der Vorwurf: Unter Alkoholeinfluss soll sie grundlos in Münchner Diskotheken auf Frauen und Männer eingeschlagen und nach ihnen getreten haben. „Ich weiß nicht mehr, warum ich es getan habe. Ich war betrunken“, sagt die zierliche Kroatin, die zu den Tatzeiten zu Besuch bei ihrer Verwandtschaft in München war.
Der erste Fall ereignet sich am 19. Oktober 2012, gegen 04.15 Uhr, im „Pacha“ am Maximiliansplatz 5. Zunächst schüttet die Angeklagte Lena B. (22, Namen geändert) den Inhalt eines Cocktailglases ins Gesicht.
Eine Freundin der Angeklagten schlägt Lena B. auch noch ins Gesicht. Als sich Paula C. (23), eine Freundin von Lena B. einmischt, bekommt sie auch von der Angeklagten einen Cocktail ins Gesicht. Danach packt Teuta K. Lena B. an den Haaren, zieht sie gewaltsam hoch. Einem Zeugen gelingt es, den Griff zu lösen. Danach tritt sie mit dem Fuß nach Lena B. und Paula C. Die Komplizin von Teuta K., die auch zuschlägt, ist bereits verurteilt.
Der zweite Fall passiert in der Nacht zum 4. Juli in der „MilchundBar“ an der Sonnenstraße 27. Teuta K. hält sich mit der Verwandten Petra K. in der Diskothek auf. Plötzlich geht Teuta K. auf Svenja L. (24) zu, zieht an ihren Haaren und schlägt ihr ins Gesicht. Petra K. hilft ihr dabei. Svenja L. kommt mit einer Beule an der Stirn und Kratzwunden davon. Danach beißt Teuta K. Kilian T. (25) in die Hand und tritt ihm zwischen die Beine.
Wegen Fluchtgefahr kommt Teuta K. bis zum Prozess ins Gefängnis. Amtsrichter Matthias Braumandl ist überzeugt, dass Teuta K. in der U-Haft einsichtig geworden ist. Urteil: 18 Monate auf Bewährung.
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