Zoo verklagt Psychologin - Weil die sagte Gorilla Porgy sei verhungert

Schwere Vorwürfe erhebt die Psychologin Petra Ruth Gotzler (52) gegen den Tierpark Hellabrunn: Die Zootierhaltung sei schlecht, dies habe zum Tod einiger Tiere geführt.
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Ein Gorilla (wie dieser) soll verhungert sein, behauptete Tierpsychologin Ruth Gotzler.
dpa/Huber Ein Gorilla (wie dieser) soll verhungert sein, behauptete Tierpsychologin Ruth Gotzler.

MÜNCHEN - Schwere Vorwürfe erhebt die Psychologin Petra Ruth Gotzler (52) gegen den Tierpark Hellabrunn: Die Zootierhaltung sei schlecht, dies habe zum Tod einiger Tiere geführt.

In einem Schreiben an den Deutschen Tierschutzbund bat sie um Aufklärung. Zoodirektor Henning Wiesner verklagte die Psychologin daraufhin auf Unterlassung.

Am Mittwoch war nun Gütetermin vor dem Münchner Landgericht für Zivilsachen. „Das ist der Tod der Demokratie, wenn der Bürger nicht mehr frei seine Meinung sagen darf“, so der ehemalige David-gegen-Goliath-Stadtrat und Anwalt Bernhard Fricke. Zoo-Anwalt Joachim Fürer meinte, sie habe „falsche Tatsachen“ in die Welt gesetzt.

Es geht um sechs Punkte:

Erstens: Gorilla „Porgy“ sei „nach langen Jahren schwerster Bulimie praktisch verhungert“.

Zweitens: Bei Ozelot „Lanzelot“ habe man zu spät den Tumor erkannt. Deshalb sei das Tier verstorben.

Drittens: Bei Tigerkater „Tharo“ habe eine späte Diagnose zu einer „schweren bakteriellen Infektion“ geführt.

Viertens: Die Wisentkuh „Christa“ sei bei einem medizinischen Eingriff falsch gedreht worden und deshalb gestorben.

Fünftens: Drei Tigerbabys seien verhungert.

Sechstens: „Im Tierpark Hellabrunn kommen weit mehr Tiere zu Tode als öffentlich bekannt wird.“

Anwalt Fricke: „Dies teilte sie nur dem Tierschutzbund mit, der die Vorfälle als höhere Instanz klären sollte.“ Wiesner wies die Vorwürfe von sich: „Die Wisentkuh lebt noch weiterhin fröhlich und glücklich.“ Die Tigerbabys seien nicht lebensfähig gewesen. Tiere könnten nicht an Bulimie leiden und die anderen Behauptungen seien auch völlig falsch. Die Richterin Birka von Alvensleben sagte, dass die Beklagte ein Recht auf freie Meinungsäußerung habe. Das Urteil kommt am 7. Oktober 2009. th

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