Zoll beschlagnahmt Souvenir aus Pythonleder: Was Reisende beachten müssen

Das Hauptzollamt München hat eine Trommel mit Pythonleder beschlagnahmt. Die Frau habe das Musikinstrument in einem Souvenirladen gekauft und habe es ihrer Tochter mitbringen wollen, teilte die Behörde mit.
Pythonleder stammt laut Zoll von einer artenschutzrechtlich geschützten Tierart und darf nur mit speziellen Nachweisen nach Deutschland eingeführt werden. Diese habe die Frau jedoch nicht vorweisen können.
Zoll rät zur Vorsicht bei Souvenirs
Der Zoll warnt vor dem Kauf von Souvenirs aus geschützten Tier- und Pflanzenarten. Sie dürften nicht ohne Weiteres nach Deutschland oder in die Europäische Union eingeführt werden.

"Besondere Vorsicht ist bei Erzeugnissen aus Reptilienleder, Elfenbein, Korallen, Schildpatt sowie bei bestimmten Pflanzen und Hölzern geboten", sagte Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.
Für einige Erzeugnisse gelten demnach unter anderem die Bestimmungen des internationalen Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES). Fehlen diese Genehmigungen, könne die Ware beschlagnahmt werden. Auch strafrechtliche Konsequenzen seien möglich.
Der Zoll appelliert an alle Reisenden, beim Kauf von Souvenirs sorgfältig zu prüfen, aus welchen Materialien diese hergestellt wurden. Wer unsicher ist, sollte auf den Kauf verzichten.