Zimmer gegen Sex: Vermieter (58) muss ins Gefängnis

Das Landgericht München hat einen 58-Jährigen zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Er hatte seine Mieterin und zwei weitere Frauen zum Sex genötigt - auch mit anderen Männern.
AZ/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
4  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das Landgericht München verurteilte den Vermieter zu drei Jahren Haft.
Das Landgericht München verurteilte den Vermieter zu drei Jahren Haft. © picture alliance / dpa/Archivbild

München - Ein Vermieter ist vom Landgericht München I zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden, weil er seine Mieterin und zwei weitere Mädchen zum Sex genötigt haben soll - nicht nur mit ihm, sondern auch mit anderen Männern.

Er wurde wegen besonders schwerer Zwangsprostitution, ausbeuterischer Zuhälterei und der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger verurteilt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Ein Mitangeklagter wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Angeklagter weist Zwangs-Prostitutionsvorwürfe zurück

Der 58 Jahre alte Hauptangeklagte hatte die Vorwürfe, er habe von drei jungen Frauen Sex mit ihm oder anderen Männern verlangt, zurückgewiesen. Er habe entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft keine der Frauen vergewaltigt oder zur Prostitution gedrängt, sagte er zum Prozessauftakt. Er räumte aber ein, dass sie 2019 zum Teil unter seiner Organisation in seiner Wohnung Freier für sexuelle Dienste empfangen hätten. "Ich bin da wo reingerutscht."

Lesen Sie auch

Der ältesten der drei Frauen im Alter von damals 15, 17 und 28 Jahren soll der Mann laut Anklage zuvor ein Zimmer in seiner Wohnung angeboten haben. Die Anklage legte ihm zur Last, er habe es ausgenutzt, dass die Frauen teils in massiven finanziellen und persönlichen Notlagen und drogensüchtig gewesen seien.

Zimmer gegen Sex: Eine "beliebte" Masche im teuren München

In München, wo das Wohnen seit Jahren immer teurer wird, komme es immer wieder vor, dass Mietern und vor allem Mieterinnen eine Wohnung nur bei einer sexuellen Gegenleistung angeboten werde, sagte Volker Rastätter, Geschäftsführer des DMB Mietervereins München, als der Prozess im Dezember begann: "Hier nutzen gewissenlose Menschen die extreme Wohnungsnot in München und die Notsituation vieler Wohnungssuchender gnadenlos aus." Bislang sei dies nach Eindruck des DMB kein Massenphänomen, "aber jeder Einzelfall ist einer zu viel".

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
4 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Karljörg am 26.01.2021 15:36 Uhr / Bewertung:

    "Jö schau, so a Sau" - nach Georg Danzer

  • Ludwig III am 26.01.2021 12:00 Uhr / Bewertung:

    "Hier nutzen gewissenlose Menschen die extreme Wohnungsnot in München und die Notsituation vieler Wohnungssuchender gnadenlos aus."

    Leider, leider: auch das betrifft nicht nur niederträchtige Sex-Angebote, sondern auch noch weitere sklavenhalterähnliche Zwangsverhältnisse.
    Es fängt mit einem vermeintlich seriösen Arbeitsverhältnis an und dann wird Forderung an Forderung gereiht. Immer mit dem Druckmittel "wenn du das nicht mitmachst, stehst du auf der Straße".
    Das Recht sieht vielleicht anders aus. Aber was wissen die Ausgenutzten schon vom deutschen Recht? Nix. Gar nix. Und den meisten von uns geht es da nur minimal anders.

  • 1Muenchner am 26.01.2021 11:52 Uhr / Bewertung:

    Ein gutes Urteil. Solchen Typen gehört das Handwerk gelegt!

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.