Zechprellerinnen verursachen 9.000 Euro Schaden

München - Was die beiden Frauen da abgezogen haben, nennt die Amtsrichterin "äußerst dreist". Eine 63-jährige Journalistin und ihre drei Jahre jüngere "Stiefpflegeschwester" quartierten sich im Münchner Umland immer wieder in Hotels und Gasthöfen ein und verschwanden, ohne die jeweilige Rechnung zu begleichen.
Zechprellerinnen verursachen fast 9.000 Euro Schaden
Die Angeklagten räumen die ihnen vorgeworfenen Taten vor Gericht unumwunden ein. In zwei Fällen im März 2019 und dann in lückenloser Folge in 13 Fällen von 17. August bis 1. November 2019 nutzten sie wechselnde Personalien unter anderem von Freundinnen und Bekannten für bis zu 14 Übernachtungen mit Bewirtung in Ferienwohnungen, Pensionen, Gasthöfen und Hotels. Der Gesamtschaden beträgt 8.937 Euro.
Der Fall ist ungewöhnlich: Die Frauen geben an, dass sie die ganze Zeit zu Fuß und mit ihrem Hund unterwegs waren. Ihre Route führte sie im März von Germering nach Feldafing. Im Herbst ging es von Hausham über Kreuth, Gmund am Tegernsee, Krün, Steingaden, Bad Bayersoien, Oberau, Garmisch-Partenkirchen, Kochel, Bad Tölz, Bad Heilbrunn und Dietramszell bis nach Schongau.
63-jährige Angeklagte bereits mehrfach vorbestraft
Die Angeklagten kannten sich aus ihrer Kindheit in München, bei der die Jüngere - damals ein Heimkind - an Wochenenden und in den Ferien als Pflegekind in der Familie der Komplizin Unterschlupf gefunden hatte. Die seit den späten 90er Jahren vielfach einschlägig vorbestrafte und insgesamt über mehr als zehn Jahre inhaftierte 63-Jährige gibt an, Anfang der 90er Jahre Kind und Partner durch einen Verkehrsunfall verloren zu haben. Sie sei nach ihrer letzten Haftentlassung Ende 2017 nach Südeuropa ausgewandert, von wo sie auf Bitten der jüngeren Angeklagten Anfang 2019 nach Deutschland zurückgekehrt sei.
Der 63-Jährigen tun die Taten "wahnsinnig leid": "Wir sind wahnsinnig viele Kilometer zu Fuß gelaufen, wir haben uns zeitweise im Wald versteckt. Wir haben uns nicht getraut, meine Angehörigen zu kontaktieren. Ich trage die Schuld und die Strafe." Die Amtsrichterin wertet das Geständnis der beiden Frauen strafmildernd. Sie hätten damit vielen Zeugen in Corona-Zeiten die Anreise und Aussage erspart. Außerdem waren beide achteinhalb Monate in Untersuchungshaft. Eine Erfahrung, die die 60-Jährige nicht kannte und sie wohl beeindruckt hat.
Richterin: "Ihr Vorgehen ist als äußerst dreist zu beschreiben"
Aber es gibt auch Aspekte, die gegen die Frauen sprechen: die gewerbsmäßige Begehung der Betrugstaten, die Urkundenfälschungen. "Auch ist ihr Vorgehen als äußerst dreist zu beschreiben", so die Richterin. Die Vorgehensweise sei zwar dilettantisch, da die Angeklagten zum Teil Namen von Bekannten benutzten, jeweils unverkleidet und in Begleitung eines auffälligen Hundes auftraten.
Andererseits hielten sie sich zwischen Mitte August und November 2019 fast vollständig in Hotels auf. Hierbei handelte es sich auch nicht um die günstigsten Unterkünfte, sondern sie wählten regelmäßig einen gewissen Standard und ließen sich dort auch verköstigen. Das Urteil des Amtsgerichts: Wegen gemeinschaftlich begangenen Betrugs in 15 Fällen, Urkundenfälschung in 13 Fällen und der Unterschlagung in drei Fällen, drei Jahre und sieben Monate Haft für die 63-Jährige. Ihre nur geringfügig vorbestrafte "Stiefpflegeschwester" kommt mit 16 Monaten auf Bewährung davon.