ZDF-Fanfare vor Gericht – Streit um "heute"-Melodie

Urheberrechte des Komponisten Klaus Wüsthoff verletzt? Die Erkennungsmelodie der "heute"-Nachrichten beschäftigt am Donnerstag das Oberlandesgericht München
dpa |
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München – Die Erkennungsmelodie der „heute“-Nachrichten beschäftigt am Donnerstag das Oberlandesgericht München. Der Musikverlag Richard Birnbach hat gegen das ZDF geklagt, weil er die Urheberrechte des Komponisten Klaus Wüsthoff verletzt sieht. Dieser hatte dem sogenannten Fanfaren-Blues 1962 komponiert, im Jahr 2009 wurde er zuletzt überarbeitet – ohne dass der Komponist daran beteiligt war.

Nach Ansicht von Gisela Birnbach, der Inhaberin des Musikverlages, handelt es sich bei der neuen Melodie aber nicht um eine Neuschöpfung. „Die Fanfare höre ich eben“, betont sie. „Ich sehe es nicht so, dass es etwas ganz Neues ist.“

Das Landgericht München I sah das anders und wies die Klage im April vergangenen Jahres ab (Az. 21 O 15 733/12), jetzt geht es am Donnerstag in die nächste Instanz (Az. 6 U 21 65/13). Das ZDF wollte sich zu dem schwebenden Verfahren nicht äußern.

 

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