Wohnwahnsinn: Reines Wahlkampfgetöse?

Mietexplosion und Wohnwahnsinn? Der Grundbesitzverein sieht die Situation als nicht so dramatisch: „Da geht es um Einzelfälle“
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Den Haus und Grund-Vorsitzende Rudolf Stürzer stört die Verallgemeinerung in der Diskussion um den Mietmarkt.
Mike Schmalz Den Haus und Grund-Vorsitzende Rudolf Stürzer stört die Verallgemeinerung in der Diskussion um den Mietmarkt.

Mietexplosion und Wohnwahnsinn? Der Grundbesitzverein sieht die Situation auf dem Münchner Mietmarkt als nicht so dramatisch: „Da geht es um Einzelfälle“

München - Die Münchner müssen einen immer höheren Anteil ihres Einkommens für die Miete ausgeben, die Mieten in München steigen stärker als die Einkommen, selbst Durchschnittsverdiener können sich München bald nicht mehr leisten, die Umwandlung vom Miet- in Eigentumswohnungen verdrängt alteingesessene Mieter – all diese Thesen hält Rudolf Stürzer, der Vorsitzende von Haus und Grund, für reines Wahlkampfgetöse.

Stürzer bestreitet nicht, dass in München die höchsten Mieten bundesweit gezahlt werden. Dennoch sagt er, „es gibt kaum einen Bereich, bei dem so viele Märchen erzählt werden wie bei den Mieten“.

Natürlich gebe es Bürger, denen die Mietpreise Probleme bereiten, so Stürzer. Dabei handle es sich aber über einige tausend oder auch zehntausend Einzelfälle.

Was Stürzer stört, ist die Verallgemeinerung. „Redet man über die Münchner Mieten, dann redet man über 570000 Wohnungen.“ Für den Großteil sei die Lage bei Weitem nicht so dramatisch. Das belegten sämtliche Statistiken, etwa des Landesamts für Statistik, der Gesellschaft für Konsumforschung (Gfk) oder des Wohnungsmarktberichtes der Stadt.

Einen Bedarf für ein Umwandlungsverbot und Mietpreisbegrenzungen kann Stürzer deshalb nicht erkennen.

Auch die neue Kappungsgrenze von 15 statt 20 Prozent sieht er kritisch: „Die Vermieter erhöhen jetzt weniger, aber dafür öfter“, sagt er. Dies zeige die Erfahrung aus den Beratungen im Verband: "Seit November hat sich die Zahl der Mieterhöhungen verdreifacht", sagt Stürzer.

Eine Begrenzung der Mieten bei Neuvermietungen, wie sie derzeit vielfach gefordert wird, hält Stürzer sogar für verfassungswidrig, zumindest dann, wenn Wohnungen deshalb nicht mehr kostendeckend vermietet werden können.

 

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