WM-Party in der Mietwohnung: Was Münchner dazu jetzt wissen sollten

Die WM-Spiele in den USA, Kanada und Mexiko laufen in Deutschland zum Teil mitten in der Nacht. Der Münchner Mieterverein sagt, worauf man bei der Fußball-Party daheim achten muss – auch in Sachen Fahnen und Balkon-Deko.
von  Guido Verstegen
Während der WM gibt es keine Sonderregeln für die Ruhezeiten – auch wenn die Nachbarn womöglich etwas großzügiger über Lärm hinwegsehen.
Während der WM gibt es keine Sonderregeln für die Ruhezeiten – auch wenn die Nachbarn womöglich etwas großzügiger über Lärm hinwegsehen. © imago images/Franci Leoncio

Wenn bei der WM in den USA, Kanada und Mexiko der Ball rollt, dann fiebern und feiern auch wieder viele Münchner in ihrer Mietwohnung. Da ploppt doch sehr schnell die Frage auf, was man dabei beachten muss. Der Mieterverein München erklärt die wichtigsten Spielregeln.

"Natürlich dürfen die Mieter in ihren Wohnungen feiern und die Spiele ansehen. Auch auf dem Balkon und im Garten ist das erlaubt", sagt Angela Lutz-Plank, die Geschäftsführerin des Mietervereins.

Diesmal laufen die Spiele allerdings auch nachts. Die Tatsache, dass die Gastronomie längere oder andere Öffnungszeiten beziehungsweise kürzere Ruhezeiten habe, bedeute nicht, dass diese Praxis bei privaten Mietverhältnissen auch Bestand habe.

Nachtruhe muss im Privaten eingehalten werden

Gerade die Nachtruhe (nach 22 Uhr) müsse schon eingehalten werden, so der Mieterverein. Er rät bei Spielen, die nachts angesehen werden "müssen", darauf zu achten, dass die Fenster geschlossen sind, die Gäste zu informieren und sich in der Begeisterung über Tore – zumindest den Lärm betreffend – zu zügeln.

Es gelte wie immer das allgemeine Rücksichtnahmegebot, schließlich nehme man Lachen, Schreien, laute Musik oder den Fernsehton im Freien viel stärker wahr als in der Wohnung bei geschlossenen Fenstern und Türen. "Natürlich sollten auch die betroffenen Nachbarn hier vielleicht etwas großzügiger als üblich sein und Verständnis haben, dass vielleicht aus der Nachbarwohnung auch nach 22 Uhr mal laute Jubelschreie dringen", teilt der Mieterverein weiter mit.

"Poster, Nationalfahnen oder Wimpel dürfen auf der Innenseite der Fenster der angemieteten Wohnung angebracht werden, und auch auf dem Balkon darf eine Fahne wehen. Allerdings muss hier darauf geachtet werden, dass sie dem Nachbarn nicht die Aussicht nimmt“, sagt Angela Lutz-Plank. Wenn auf dem Balkon eine Halterung für den Fahnenmast angebracht werden müsse, benötige man eine Genehmigung des Vermieters.

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