Winterreifen: Die Rechtslage und die Strafen

Audio von Carbonatix
Seit einem Jahr gilt die Winterreifenpflicht in ganz Deutschland. Was die Autofahrer beachten müssen, welche Bußgelder drohen und welche Art von Reifen Pflicht ist.
München - Gerade noch strahlte die Sonne mit 26 Grad über Bayern – und jetzt der harsche Kälteeinbruch. Das ist aber keine Entschuldigung, wenn man bei diesen Wetterverhältnissen Auto fährt: Die seit Dezember 2010 geltende generelle Winterreifenpflicht kennt kein Pardon.
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf nur mit Winterreifen gefahren werden. Wer keine drauf hat, der muss sein Fahrzeug stehen lassen. Für die Winterreifenpflicht gibt es also keinen bestimmten Zeitraum. Sie gilt für alle PKW, LKW, Busse und Krafträder. Und es müssen echte Winterreifen sein – zu erkennen am M+S-Aufdruck oder dem Berg- oder Schneesymbol. Nicht alle Ganzjahresreifen entsprechen den strengen Anforderungen.
Wer bei winterlichen Verhältnissen ohne die richtigen Reifen unterwegs ist, muss teuer bezahlen: 40 Euro kostet Fahren ohne Winterreifen, 80 Euro, wenn man andere behindert, 100 Euro, wenn man andere gefährdet – und 120 Euro sind bei einem Unfall fällig. In jedem Fall gibt es einen Punkt in Flensburg.
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