Wie tief steckt die CSU im Schottdorf-Sumpf?
München - Der Untersuchungsausschuss Labor des Landtags setzt am Dienstag die brisante Vernehmung eines Schlüsselzeugen fort. Kriminalhauptkommissar Robert Mahler hatte am ersten Tag seiner Zeugenvernehmung der bayerischen Justiz bis hin zum Justizministerium vorgeworfen, in den Jahren 2007 und 2008 die Betrugsermittlungen gegen zahlreiche Ärzte beeinflusst und behindert zu haben. Der Polizist sprach von einem Justizskandal mit mehreren Akten.
Der Untersuchungsausschuss soll aufklären, ob Druck von oben dazu führte, dass mehr als 3700 betrugsverdächtige Ärzte in ganz Deutschland nicht bestraft wurden. Im Zentrum steht der Augsburger Laborarzt Bernd Schottdorf, dessen Kunden die Mediziner waren.
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Mahler geht zudem davon aus, dass aus der CSU heraus Einfluss genommen wurde. In den vergangenen acht Jahren hätten sich durchaus Anhaltspunkte für Schnittmengen mit der Politik ergeben. Schottdorf habe 2007 bei einer Vernehmung zum Leiter der SoKo Labor gesagt: "Es ist kaum etwas so spottbillig wie ein korrupter Politiker." Schottdorf habe Parteispenden an die CSU gezahlt und sich CSU-Politiker als Anwälte genommen. Prominentester Schottdorf-Anwalt war der heutige CSU-Vize Peter Gauweiler.
Mahler berichtete weiter, er habe im Sommer 2008 aus der Münchner Staatsanwaltschaft erfahren, ein Haftbefehl gegen Schottdorf sei "schwierig, weil nicht gewünscht". Das Justizministerium habe außerdem zwei Landtagsanfragen falsch beantwortet.
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Der brisanteste Vorwurf: Nach Angaben des Polizisten war zudem Anfang 2009 das Justizministerium direkt in die Entscheidung eingebunden, den Großteil der Schottdorf-Kunden trotz eines laufenden Pilotverfahrens nicht zu verfolgen. Das habe ihm die damals zuständige Staatsanwältin gesagt.
Sowohl innerhalb des LKA als auch innerhalb und zwischen den Staatsanwaltschaften München und Augsburg gab es im Laufe der Ermittlungen schwere Konflikte. Die Auseinandersetzungen mündeten schließlich in ein Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten wegen Verdachts der Verfolgung Unschuldiger, das auf Betreiben Gauweilers zustande gekommen war. Das Verfahren wurde erst Jahre später eingestellt. Mahler verklagte seinerseits den Freistaat auf Schadenersatz.
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