"Wie im Film": Zeuge beschreibt illegales Straßenrennen in München

Ein angebliches Straßenrennen in München sorgt für Aufsehen: Vier junge Männer sollen mit hoher Geschwindigkeit gefahren sein und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. Doch der Prozess wird vertagt – ein Beweismittel ist unauffindbar.
Sophia Willibald
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Vor knapp einem Jahr sollen vier junge Männer laut der Staatsanwaltschaft München I an einem illegalen Straßenrennen auf dem Frankfurter Ring und der Leopoldstraße teilgenommen haben.
Vor knapp einem Jahr sollen vier junge Männer laut der Staatsanwaltschaft München I an einem illegalen Straßenrennen auf dem Frankfurter Ring und der Leopoldstraße teilgenommen haben. © dpa/Felix Hörhager

Über ein Dutzend junge Männer um die 20 drängen sich lachend vor dem Strafjustizzentrum auf ein Handyfoto – hier posiert keine Schulklasse bei einem Ausflug ins Gericht, sondern vier Angeklagte und ihre Freunde. Es ist ein Erinnerungsfoto, kein Abschiedsfoto, denn im Juli müssen die vier erneut vor dem Amtsgericht erscheinen.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, am 12. Februar 2025 an einem illegalen Straßenrennen teilgenommen zu haben – es soll vom Frankfurter Ring über die Leopoldstraße geführt haben. Laut Staatsanwalt eine Strecke von etwa fünf Kilometern.

Junge Männer wegen illegalem Autorennen angeklagt

Die Fahrer der Autos, darunter ein Mercedes CLS 500 und ein 435er BMW, sollen während der Fahrt immer wieder stark beschleunigt, sich gegenseitig überholt und andere Verkehrsteilnehmer geschnitten, ausgebremst und dadurch gefährdet haben.

Ein Münchner, der mit seinem BMW X3 in die gleiche Richtung unterwegs war und laut eigener Aussage von einem der Autos knapp überholt wurde, rief damals die Polizei. Ein knappes Jahr später beschreibt er den Vorfall vor Gericht: "Das war wie im Film."

Wichtiges Beweismittel fehlt

Den Film hätten alle Prozessbeteiligten wohl gerne gesehen, um sich selbst ein Bild zu machen. Und tatsächlich existieren Aufnahmen: Die Autokamera des Zeugen, eine sogenannte Dashcam, soll zwei Sequenzen aufgezeichnet haben. Das bestätigt auch ein Polizist am Dienstag.

Fall gelöst, könnte man meinen. Doch leider sind die Videos während der Verhandlung unauffindbar. Sie können also weder be- noch entlasten. Ohne sie will die Richterin nicht weiterverhandeln. Es wird vertagt.

Erst im Juli soll es weitergehen. Bis dahin bekommen die Angeklagten nach knapp einem Jahr ihre Führerscheine und schnellen Autos wieder zurück – die Beweislast ist zu gering, um sie weiterhin einzubehalten. Für die jungen Männer wohl Grund genug zur Freude und für ein Erinnerungsfoto vor dem SJZ.

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  • Chablis64 vor 3 Stunden / Bewertung:

    Unsere Beweislast ist entweder immer zu gering oder zu eindeutig. Wie sieht es mit anderen Dashcams aus. Ein Aufruf hier wäre vielleicht mal ganz gut. Es fahren sehr viele Leute mit solchen Dashcams. Für Beweise, zum selbst anschauen ect. Das ist ein riesen Geschäft. Auch entgegen kommende Fahrzeuge hätten solche Aufnahmen speichern können... Fraglich, warum man sich da scheinbar nicht bemüht hat Beweise zu sichern... Im übrigen hat es dich bestimmt auch Kameras auf dem Weg von einem Ziel zum anderen.

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