Wie dick dürfen Beamte sein?

Der Freistaat wollte 40-Jährige nicht verbeamten, weil sie zu dick ist. Jetzt hat die Fachlehrerin einen Sieg vor Gericht errungen.
John Schneider |
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Sieg vor Gericht: Elke N. (40) ist fit genug für den Lehrer-Dienst.
Sigi Müller Sieg vor Gericht: Elke N. (40) ist fit genug für den Lehrer-Dienst.

MÜNCHEN Elke N. ist 1,70 groß und wiegt 89 Kilo. Das ergibt zwar keine Model-Figur, aber die attraktive 40-Jährige wirkt alles andere als krank. Und doch wollte sie der Freistaat nicht als Lehrerin verbeamten. Sie sei übergewichtig, damit gehe ein höheres Risiko für eine Erkrankung einher, so die Begründung.
Die technisch-musische Fachlehrerin aus dem Kreis Altötting wurde nicht wie gehofft auf Lebenszeit eingestellt, stattdessen ihre Probezeit verlängert. Elke N. ließ sich das nicht gefallen. Sie klagte vorm Bayerischen Verwaltungsgericht.

Doch das Verfahren wurde überraschend eingestellt. Der Grund: Bei einer weiteren Untersuchung wurde Elke N. vor zwei Tagen von ärztlicher Seite bescheinigt, dass sie kerngesund sei und kein erhöhtes Risiko einer Erkrankung bestehe. Und das bei einem BMI von 30,8.

Auch der Amtsarzt hatte ihr zunächst bescheinigt, dass sie zwar übergewichtig sei, aber durchaus fit für den Job. Ihr Schul-Direktor aber meldete Zweifel an. Die medizinische Untersuchungsstelle wurde eingeschaltet. Ohne dass sie ein weiteres Mal untersucht wurde, kam der Arzt dort zu einer ganz anderen Schlussfolgerung als der Amtsarzt. Auf Grund des hohen Body-Mass-Index – Elke N. war zu diesem Zeitpunkt schwanger und hatte dementsprechend noch ein paar Kilo mehr auf den Rippen – sei das Risiko einer Erkrankung zu groß. Daraufhin wurde die Probezeit um sechs Monate verlängert. „Die Schwangerschaft spielte für den Arzt dabei gar keine Rolle“, empört sich Elke N. im AZ-Gespräch.


 

Das Gericht machte am Mittwoch aber klar, dass das Verfahren des Freistaates durchaus der gängigen Rechtsprechung entspricht. Ein BMI von 30 ist bei einer Einstellung auf Lebenszeit normalerweise die Grenze. Im Fall von Elke N. hat das neue ärztliche Attest allein den Ausschlag gegeben. Die Vertreter des Freistaats stellten daher auch sofort die Verbeamtung der 40-Jährigen in Aussicht. Die verlängerte Probezeit war ohnehin bereits abgelaufen.

Vor zwölf Jahren waren auch bei der Stadt München die Sitten rauer. Einer Sozialpädagogin wurde seinerzeit die Stelle beim Allgemeinen Sozialdienst vom Personalreferat verweigert, weil sie bei einer Körpergröße von 1,60 Meter mit 102 Kilo 42 Kilo zu viel wog. Die Frau stellte sich auf die Hinterbeine, ging an die Öffentlichkeit. „Ich empfinde diese Behandlung wirklich als schlimme Benachteiligung von Dicken“, sagte Irene H. damals im Fernsehen. Sie setzte sich durch. Die Stadt München kündigte danach an, ihre Praxis zu ändern. Viele feierten das als „Durchbruch für Dicke“.

Ähnlich wird sich Elke N. gefühlt haben. Tochter Felizia (8 Monate) sitzt auf dem Arm des Papas und lächelt. Ahnt die Kleine, dass ihre Mama gerade einen wichtigen Sieg errungen hat? „Jetzt wird gefeiert“, sagt Elke N. und lacht.

Auch wenn es kein Durchbruch für andere übergewichtige Beamtenanwärter war, sie kann nach der Elternzeit ihren Wunschjob als Lehrerin für Technik und Kunst antreten.

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