Westparkmörder soll für immer in der Knast

Plödoyer im Prozess: Der sogenannte Münchner Westparkmörder soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft dauerhaft in Sicherungsverwahrung bleiben.
dpa |
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Der „Westparkmörder“ Gorazd B.: Muss er nach der Haft in Sicherungsverwahrung?
Ronald Zimmermann Der „Westparkmörder“ Gorazd B.: Muss er nach der Haft in Sicherungsverwahrung?

München – In ihrem Plädoyer stellte die Anklagebehörde am Mittwoch vor dem Landgericht München I den entsprechenden Antrag. Der heute 36-Jährige hatte als Jugendlicher im Jahr 1993 einen Jogger im Münchner Westpark aus reiner Mordlust mit zahlreichen Messerstichen niedergemetzelt.

Erst 2003 wurde der Mann wegen Mordes zur höchstmöglichen Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt. Seine Haftzeit war nach Anrechnung der Untersuchungshaft im Mai 2010 abgelaufen. Die Staatsanwaltschaft beantragte die nachträgliche Sicherungsverwahrung. Seither ist der Mann vorläufig untergebracht.

 

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