Westparkmörder muss zahlen

MÜNCHEN Der sogenannte Westparkmörder muss die erhöhten Kosten für seine Abschiebung selbst bezahlen. Das
Verwaltungsgericht München wies die Klage des Mannes gegen die Stadt München am Donnerstag ab (Az.: M 9 K.12.1545). Eine Begründung des
Urteils steht noch aus. Die Vorsitzende Richterin hatte am Vortag in der mündlichen Verhandlung aber bereits deutlich gemacht, dass ihre
Kammer den erhöhten Sicherheitsaufwand bei der Abschiebung des Slowenen für angebracht hält.
Der Mann hatte im Jahr 1993 als 18-Jähriger im Münchner Westpark einen Jogger aus purer Mordlust mit zahlreichen Messerstichen
getötet. Dafür wurde er 2001 zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt, nach deren Verbüßung die Staatsanwaltschaft die nachträgliche
Sicherungsverwahrung beantragte. Das Landgericht lehnte die Maßnahme jedoch ab.
Im Januar 2012 wurde der heute 37-Jährige aus Sicherheitsgründen in einem gecharterten Kleinflugzeug in Begleitung von fünf
Bundespolizisten abgeschoben – Kostenaufwand: 11 728 Euro. Der Slowene hielt nur die üblichen Abschiebungskosten für den Flug in
einer Linienmaschine mit drei Begleitern von etwa 3000 Euro für gerechtfertigt.