Westpark-Mörder: Gefahr für die Allgemeinheit?
MÜNCHEN - Der frühere Chef der Münchner Mordkommission, Josef Wilfling, hat sich für die Beibehaltung der nachträglichen Sicherungsverwahrung ausgesprochen. „Wer gefährlich ist, egal ob Jugendlicher oder Erwachsener, sollte nicht auf die Allgemeinheit losgelassen werden”, sagte Wilfling gestern im Prozess um die nachträgliche Sicherungsverwahrung für den „Westparkmörder” vor dem Landgericht. Der heute 36-Jährige hat 1993 einen Jogger im Westpark mit Messerstichen getötet.
Der Mann war zur höchst möglichen Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Seine Haftzeit war im Mai 2010 abgelaufen, die Staatsanwaltschaft beantragte die nachträgliche Sicherungsverwahrung. Seither ist der Mann vorläufig untergebracht. Das Oberlandesgericht München hat Ende 2010 die Maßnahme bestätigt, nachdem das Landgericht sie aufheben wollte.
Den Täter hält der pensionierte Kriminalbeamte und Bestseller-Autor Wilfling nach wie vor für eine Gefahr. „Im Gefängnis hatten alle Angst vor ihm und sind ihm aus dem Weg gegangen”, sagte der Zeuge am Rande der Sitzung. Das Motiv Mordlust sei überaus selten, sagte Wilfling. Wer aus diesem Beweggrund töte, ändere sich nach seiner Überzeugung nicht.
Über die Anordnung der Sicherungsmaßregel für den „Westparkmörder” verhandelt das Münchner Landgericht seit Ende März.
Dutzende von Zeugen sind seither gehört worden, darunter auch die junge Frau, die zur Tatzeit die Freundin des Täters war. Der Prozess ist noch bis Mitte September terminiert.