Plakate rechtswidrig? Diese Partei attackiert Pro-Olympia-Kampagne

Alle müssen sich an Regeln halten. Oder? Zumindest die ÖDP ist überzeugt, dass das Pro-Olympia-Bündnis mit seinen Plakaten gegen die Plakatierungsverordnung der Stadt verstößt. 
von  Christina Hertel
Eigentlich dürfen Plakate nicht höher als 1,80 Meter sein. Daran halten sich die Olympia-Befürworter allerdings nicht.
Eigentlich dürfen Plakate nicht höher als 1,80 Meter sein. Daran halten sich die Olympia-Befürworter allerdings nicht. © privat

Verstoßen die Plakate, mit denen die Stadt für Olympia wirbt, gegen die eigene Plakatierungsverordnung? Davon ist die ÖDP überzeugt und hat am Dienstag eine Beschwerde beim Kreisverwaltungsreferat eingereicht.

Auf einer Internetseite der Stadt kann man nachlesen, dass man sich an bestimmte Regeln halten muss, wenn man ein Plakat aufstellt. Dazu zählt zum Beispiel, dass man eine verantwortliche Person im Sinne des Presserechts angeben muss, dass die Plakatständer nicht größer als ein Quadratmeter sein und eine Höhe von 1,80 Metern nicht überschreiten dürfen.

ÖDP hält Kampagne für geschmacklos

Allerdings stehen riesige Plakate an mehreren Orten in München. Etwa am Karolinenplatz, gleich neben dem Obelisk, der an die 30.000 bayerischen Gefallenen des napoleonischen Russlandfeldzugs erinnern soll, hat die Stadt ein Plakat aufgestellt: "Für ewige Helden und bleibende Bauten" steht darauf. Verantwortlich für die Kampagne ist das Sportreferat. Für geschmacklos und deplatziert hält die ÖDP diesen Standort. Und vor allem für viel größer als laut der städtischen Plakatierungsverordnung erlaubt wäre.

Der Obelsik erinnert eigentlich an die bayerischen Gefallenen in einem Russlandfeldzug. Davor steht jetzt ein Pro-Olympia-Plakat – und das ist womöglich auch noch zu groß.
Der Obelsik erinnert eigentlich an die bayerischen Gefallenen in einem Russlandfeldzug. Davor steht jetzt ein Pro-Olympia-Plakat – und das ist womöglich auch noch zu groß. © privat

Fraglich ist für die ÖDP außerdem, ob das Pro-Olympia-Bündnis die Plakate überhaupt hätte aufstellen dürfen. Auf der Seite der Stadt heißt es nämlich: "Erlaubt sind Plakate von politischen Parteien, Wählergruppen und Aktionsbündnissen, denen mindestens zwei Parteien angehören." Zählt dazu auch ein Aktionsbündnis wie "OlympiJA"? Die ÖDP meint nein. Auch ein Impressum fehle zum Teil.

Sind manche gleicher?

"Alle sind vor den städtischen Verordnungen gleich, aber manchen sind gleicher?", fragt ÖDP-Chef Tobias Ruff. "Bei der Plakatierverordnung zeigt sich erneut, wie skrupellos die OlympiJa-Lobby arbeitet. Zum wiederholten Male halten sich die Befürworter nicht an Recht und Ordnung und drehen sich Verordnungen, wie es ihnen gerade passt. Wir werden alles dafür tun, dass solche Verstöße nicht ohne Konsequenzen bleiben."

Konkret fordert die ÖDP das KVR dazu auf, die Plakate entfernen zu lassen. Ob das geschehen wird, wollte die AZ deshalb freilich gerne vom KVR erfahren. Eine Antwort bekam unsere Zeitung am Dienstag allerdings nicht.

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