Wenn ein Nachbar den anderen anschwärzt...
Urteil im Streit um den Hausfrieden: Wird ein Mieter von Nachbarn der Störung des Hausfriedens beschuldigt, hat er nach Auffassung des Münchner Amtsgerichts kein Recht, zu erfahren, wer genau welche Anschuldigungen erhoben hat.
München - Der Mieter einer Wohnung in der Stadelheimer Straße hatte auf Auskunft geklagt, nachdem seine Vermieterin ihn schriftlich aufgefordert hatte, die Belästigung anderer Mieter und Nachbarn durch sein aggressives und bedrohliches Auftreten, durch Beleidigungen, falsche Anschuldigungen und Gewaltandrohungen zu unterlassen. Die Vermieterin drohte mit einer Abmahnung und bei weiteren Verstößen mit fristloser Kündigung des seit 1998 bestehenden Mietverhältnisses. Der Kläger wollte daraufhin von seiner Vermieterin wissen, wer genau was über ihn gesagt hatte.
Er behauptete, seine Vermieterin hätte eine vertragliche Nebenpflicht, Auskunft zu erteilen, da die Vorwürfe für ihn zu erheblichen Nachteilen in der Zukunft führen könnten. Die Frau verweigerte jedoch die Auskunft – auch weil die betroffenen Mieter und Nachbarn sie aus Angst vor dem Kläger um Vertraulichkeit gebeten hätten. Der Mann zog vor Gericht. „Eine Gefahr für den Hausfrieden“, so die Richterin. Sie gab der Vermieterin recht und wies die Klage ab. Es bestehe kein Auskunftsanspruch aufgrund des Mietverhältnisses, so das am Freitag veröffentlichte Urteil vom August 2014. Die Vermieterin habe gegenüber ihren Mietern auch eine Fürsorgepflicht - und es drohe weitere Gefahr für den Hausfrieden, sollte sie Ross und Reiter nennen. Das Urteil ist rechtskräftig.