Welches Strafrecht für NSU-Helfer Carsten S.?
München - Im Münchner NSU-Prozess bleibt weiter unklar, ob für den mutmaßlichen NSU-Unterstützer Carsten S. am Ende das Erwachsenen- oder das Jugendstrafrecht angewendet werden soll. Ein Jugendgerichtshelfer gab am Donnerstag noch keine entsprechende Empfehlung ab, das Gutachten eines Psychiaters wurde vom Gericht noch einmal vertagt.
Der Diplom-Sozialarbeiter Manfred B. berichtete lediglich von seinen Gesprächen mit S., der die Beschaffung und Übergabe einer Waffe an den «Nationalsozialistischen Untergrund» zugegeben hat. Demnach habe S. einst auch deshalb Zugang in die rechte Szene gefunden, weil er sich Ende der 90er Jahre zu einem rechtsextremen Mitlehrling hingezogen gefühlt habe.
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