Weiterer Klatten-Erpresser zu Haftstrafe verurteilt

Das Münchner Amtsgericht hat am Donnerstag einen weiteren Erpresser der Quandt-Erbin Susanne Klatten mit zweieinhalb Jahren Haft bestraft.
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Vor Gericht: Der Klatten-Erpresser
dpa Vor Gericht: Der Klatten-Erpresser

MÜNCHEN - Das Münchner Amtsgericht hat am Donnerstag einen weiteren Erpresser der Quandt-Erbin Susanne Klatten mit zweieinhalb Jahren Haft bestraft.

„Hallo Frau Klatten“ – so begann der 50-jährige Johannes F. seinen Brief an die Quandt-Erbin. Er wollte wie der Schweizer Gigolo Helg Sgarbi Geld erpressen von der Milliardärin. Gestern verurteilte ihn das Münchner Amtsgericht wegen versuchter Erpressung zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis. Johannes F. ist ein einschlägig vorbestrafter Kraftfahrer aus Bochum. Er hatte anonym geschrieben, dass er 75000 Euro als Darlehen wolle.

Immer wieder geht es bei den Klatten-Erpressungsversuchen um das verschwundene Videomaterial, das im Münchner Holiday Inn entstanden sein soll – darauf sind wohl Klatten und Helg Sgarbi zu sehen. Auch der Bochumer F. brachte die Videos ins Spiel. Er habe im Gefängnis Sgarbis Vertrauen gewonnen und sei so an das Material herangekommen. Er könne es gegen Vorkasse besorgen. Ansonsten drohe die Veröffentlichung.

Als Übergabeort nannte der 50-Jährige die Bäckerei seiner Lebensgefährtin in Bochum. Dies führte die Ermittler auf die Spur. Der Hartz-IV-Empfänger war nur zwei Wochen vor dem Brief zu einer Bewährungsstrafe wegen Betruges verurteilt worden. Dem Münchner Schöffengericht versuchte er weiszumachen, dass er eigentlich nur als V-Mann der Polizei zur Aufklärung beitragen wollte. Tatsächlich hatte er solche Briefe an BMW und seinen Anwalt gerichtet. Ein Rücktritt von der Erpressung sei das aber nicht, erklärte das Gericht, da die Empfänger keinen Zusammenhang zwischen den Briefen herstellen konnten.

Staatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch hatte in seinem Plädoyer sogar drei Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Das Gericht wertete die Unbeholfenheit des Erpressungsversuch aber als strafmildernd. So hatte Johannes F. Sgarbi mit y am Ende geschrieben.

Der Bochumer wird wohl nicht der letzte verurteilte Sgarbi-Trittbrettfahrer bleiben. Parallel läuft bei der Münchner Staatsanwaltschaft derzeit ein weiteres Verfahren gegen vier mutmaßliche Klatten-Erpresser.

John Schneider

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