Weitere Schlappe für Stolperstein-Befürworter

Weitere Schlappe für die Befürworter von Stolpersteinen in München: Das Verwaltungsgericht hat am Dienstag die Klage dreier Männer abgewiesen, die mit den goldenen Steinen in Gehwegen an ihre von den Nationalsozialisten ermordeten Vorfahren erinnern wollten.  
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Weitere Schlappe für die Befürworter von Stolpersteinen in München: Das Verwaltungsgericht hat am Dienstag die Klage dreier Männer abgewiesen, die mit den goldenen Steinen in Gehwegen an ihre von den Nationalsozialisten ermordeten Vorfahren erinnern wollten.

München - Sie wehrten sich gegen ein Verbot der Stadt, die Stolpersteine zu verlegen und pochten auf ein Sondernutzungsrecht.

Die Kammer war aber der Überzeugung, dass es sich bei der Verlegung nicht um eine Sondernutzung handele, sondern dass privatrechtliche Regelungen wie Verträge zwischen den Klägern und der Stadt hier greifen müssten. Das Verwaltungsgericht sei darum für die ganze Sache gar nicht zuständig.

Lesen Sie hier: München streitet um die "Stolpersteine"

Form des Gedenkens liegt im Ermessen der Stadt

Außerdem liegt es nach Auffassung des Vorsitzenden Richters Thomas Eidam durchaus im Ermessen der Stadt, welche Form des Gedenkens sie zulässt - und welche nicht. Sie habe "das Recht, selbst zu entscheiden, in welcher Art und Weise ein namentliches, dezentrales Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus im öffentlichen Raum" stattfinden solle. Der Münchner Stadtrat hatte Stolpersteine als Form des Gedenkens abgelehnt.

Die Kläger wollen sich mit dem Urteil aber möglicherweise nicht zufrieden geben. Anwalt Hannes Hartung kündigte an, die Urteilsbegründung genau lesen zu wollen - und dann eventuell in Berufung zu gehen.

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