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Weihnachtswunder am Eisbach? Die Welle ist wieder da

Es ist wie ein kleines Wunder zur Weihnachtszeit. Die Eisbachwelle ist wieder da. Doch über die verwendete Konstruktion scheiden sich die Geister. Auch um das Verfahren der Wellen-Wiederbelebung gibt es wieder Ärger.
von  André Wagner
Die Eisbachwelle ist seit Wochen Gesprächsthema in München. Zu Weihnachten ist sie nun zurück – danke einer Selfmade-Konstruktion. (Archivbild)
Die Eisbachwelle ist seit Wochen Gesprächsthema in München. Zu Weihnachten ist sie nun zurück – danke einer Selfmade-Konstruktion. (Archivbild) © Peter Kneffel

Seit Monaten ist sie eines der Gesprächsthemen in München – die Eisbachwelle. Nach einer Bachauskehr im Herbst war das Wahrzeichen am Haus der Kunst verschwunden. Mehrere Versuche hat es gegeben, die Eisbachwelle zurückzubringen – mit aufgeschüttetem Kies und Holzbalken – doch bisher ohne Erfolg. Zwar bildete sich eine kleine Welle, zum Surfen war diese jedoch ungeeignet.

Zur Wellen-Wiederbelebung soll nun, im Rahmen eines wasserrechtlichen Versuchs, eine dreiteilige Rampe für drei Monate eingesetzt und zwei Kubikmeter Kies eingeschüttet werden. Dafür ist jedoch eine wasserrechtliche Genehmigung von der Stadt München notwendig. Der entsprechende Antrag ging am 26. November ein. "Daraufhin kamen von Seiten der Stadt zahlreiche zusätzliche Vorgaben und Änderungswünsche", erklärt der Präsident des Surfclubs, Martin Grün. Und in den letzten vier Wochen ist nichts weiter passiert.

Ein Weihnachtswunder? Die Eisbachwelle ist zurück

Doch wer am 1. Weihnachtsfeiertag einen Spaziergang machte und dabei am Surf-Hotspot vorbeikam, wird seinen Augen nicht getraut haben. Die Eisbachwelle ist zurück – ein Weihnachtswunder?

Anzeige für den Anbieter Instagram Reel über den Consent-Anbieter verweigert

Auf einem Instagram-Video des Accounts Münchner Gesindel ist eine meterlange Kette zu erkennen, welche an der Brücke befestigt ist. Zudem ist unter Wasser ein Holzbalken zu sehen, der quer zur Fließrichtung des Eisbachs liegt und von der Kette an seiner Position gehalten wird. Kurz hinter dem Balken ist dann die "neue" Eisbachwelle zu bewundern. Zudem wurde an der Brücke ein Banner befestigt, auf dem "Just Watch" und "Merry X-Mas" zu lesen ist. Zu dem Clip selbst schreibt das Münchner Gesindel: Das Münchner Weihnachtswunder" Wenn’s die Stadt nicht hinbekommt, wird’s selber gemacht".

Meinungen über die Selfmade-Konstruktion sind geteilt

Wer für das kleine "Weihnachtswunder" verantwortlich ist und Kette, Balken und Banner installiert hat, ist nicht bekannt. In den Sozialen Medien sind die Meinungen über die Aktion jedoch geteilt. Während die einen die neue Eisbachwelle feiern und der Stadt Inkompetenz und Winterschlaf vorwerfen, melden anderen Bedenken ob der Sicherheit der Selfmade-Konstruktion an.

Es dürfte also in den Sternen stehen, wie lange das Weihnachtswunder an der Eisbachwelle Bestand hat. Ebenso wie eine gemeinsame Lösung zwischen Stadt und den Freunden des Münchner Surf-Hotspots.

Antragsteller des wasserrechtlichen Versuchs brechen Verfahren ab

In einer Pressemitteilung vom 25. Dezember vermeldete der Surf Club München e. V., dass die Antragsteller des wasserrechtlichen Versuchs (IGSM, Surf Club München, und Privatpersonen) zur Wiederherstellung der Eisbachwelle das Verfahren abgebrochen haben. Als Begründung für diesen Schritt wird nicht mangelnde Kooperationsbereitschaft, sondern eine behördliche Auflagenpraxis, die faktisch auf Verhinderung angelegt ist, genannt.

So heißt es in der Mitteilung: "Was als Genehmigungsverfahren geführt wird, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als administrative Blockade: Ein zeitlich begrenzter, wissenschaftlich begleiteter Versuch wird mit Anforderungen überzogen, die selbst für dauerhafte Großinfrastrukturprojekte ungewöhnlich wären."

Den Behörden wird vorgeworfen, Sicherheit nicht als gestaltbare Aufgabe zu verstehen, sondern als pauschales Totschlagargument, um jede Form von regulierter Nutzung auszuschließen.

"Wer Sicherheit wirklich will, schafft klare Regeln. Wer keine Nutzung will, schafft unerfüllbare Auflagen"

"Wer Sicherheit wirklich will, schafft klare Regeln. Wer keine Nutzung will, schafft unerfüllbare Auflagen", heißt es in der Pressemitteilung weiter. Zu den Forderungen der Behörden sollen unter anderem vollständige Haftungsabwälzung, permanente Bereitschaften 24/7 mit 30-minütiger Rufbereitschaft, technische Nachweise auf dem Niveau von Brücken- oder Staubauwerkerrichtungen, umfassende Kontroll- und Dokumentationspflichten und volle Kostenübernahme gehören.

Die Antragsteller sehen unter diesen Bedingungen keine Möglichkeit für einen fairen und ergebnisoffenen Versuch und beenden daher das Verfahren.

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