Weihnachten und Jahreswechsel: So erhöht die Bundespolizei die Sicherheit an Bahnhöfen

Die Allgemeinverfügung betrifft das Mitführen unter anderem von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen und Messern. Sie tritt am Freitag in Kraft und betrifft mehrere Münchner Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte.
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Das Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände gilt von 28. November (6 Uhr) bis 4. Januar (0 Uhr) unter anderem auch am Pasinger Bahnhof. (Archivbild)
Das Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände gilt von 28. November (6 Uhr) bis 4. Januar (0 Uhr) unter anderem auch am Pasinger Bahnhof. (Archivbild) © imago images/Michael Nguyen
Die Stadt hat die Sicherheitsmaßnahmen für den Christkindlmarkt erhöht, die Bundespolizei erlässt eine besondere Allgemeinverfügung für die Zeit um Weihnachten herum und zum Jahreswechsel.

Sicherheitsmaßnahme: Was die Allgemeinverfügung der Bundespolizei beinhaltet

Diese gilt ab kommenden Freitag (28. November,  6 Uhr) bis 4. Januar 2026 (0 Uhr)  und betrifft mehrere Münchner Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte sowie die Hauptbahnhöfe Aschaffenburg, Augsburg, Nürnberg, Regensburg und Würzburg. "Dadurch wird dort das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten", teilt die Bundespolizei mit.

Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes

Man erlasse die Allgemeinverfügungen aufgrund regionaler Begebenheiten, um die Sicherheit des erhöhten Reiseverkehrs im genannten Zeitraum zu erhöhen, heißt es weiter. In München betrifft das Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände folgende Orte:

  • Hauptbahnhof
  • Ostbahnhof
  • Bahnhof Pasing
  • S-Bahn-Halt Karlsplatz/Stachus
  • S-Bahn-Halt Marienplatz

Die Geltungsbereiche der Allgemeinverfügungen umfassen den Angaben zufolge alle Gebäudeteile der Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte, einschließlich der Personentunnel, der zugehörigen Bahnsteige sowie aller öffentlich zugänglicher Ebenen.

In den Geltungsbereichen hängen Plakate aus, die auf das Mitführverbot und die Allgemeinverfügung hinweisen.
In den Geltungsbereichen hängen Plakate aus, die auf das Mitführverbot und die Allgemeinverfügung hinweisen. © Bundespolizei

Mit der Maßnahme solle "die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden".

Nicht-Einhalten des Verbotes: Das sind die Folgen 

Bei Verstößen wird, sofern nicht andere gesetzliche Verstöße (wie z.B. gegen das Waffengesetz) festgestellt werden, ein Zwangsgeld angedroht und im Wiederholungsfall im Geltungszeitraum verhängt. Die Höhe wird – "dem Einzelfall angemessen" – individuell bestimmt.

Es beträgt in der Regel etwa 200 Euro, es kann jedoch auch höher (bis 25.000 Euro) festgesetzt werden. Zudem werden Gegenstände sichergestellt. Sie werden erst nach Ablauf der Allgemeinverfügung zurückgegeben, sofern es sich nicht um "Einziehungs- oder Verfallsgegenstände" handelt.

Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. (Archivbild)
Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. (Archivbild) © Bundespolizei

Ergänzend informiert die Bundespolizei:

  • Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (zum Beispiel Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen)
  •  Waffen, auch solche, die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten grundsätzlich nur trügerische Sicherheit; sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu Schadensvergrößerung führen.
  • Privatpersonen, die Waffen tragen, vernachlässigen oft deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung der Situation beitragen könnten.
  • Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
  • Eine Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den angegriffenen Träger selbst eingesetzt werden.
  • Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche sowie finanzielle Folgen haben.

"Mitführen bedeutet: jederzeitiger unmittelbarerer Zugriff – egal ob am Körper, in Kleidungsstücken, einer Tasche oder einem Rucksack befindlich", so die Bundespolizei.

Warum in diesem Zeitraum, warum München? Die Auswertung polizeilicher Statistiken habe ergeben, dass insbesondere der Genuss alkoholischer Getränke in diesem Zeitraum Gewalttaten hervorbringe. Mitgeführte Waffen und gefährliche Gegenstände steigerten demnach die Gewaltbegehung und die Intensität.

Dies könne zu erheblichen Verletzungen bei Angegriffenen führen. Die Kontrollen sollen anlassbezogen erfolgen und mit Stichproben: " Das Verbot gilt grundsätzlich für jede und jeden Reisenden. Die Beamten werden stets eine Einzelfallprüfung vornehmen. Dabei spielen glaubhaft dargebrachte Beweggründe, der Alkoholisierungsgrad oder Gemütszustand, aber auch polizeiliche Erkenntnisse zum Gegenüber eine gewichtige Rolle."

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  • Boandl_kramer vor 19 Minuten / Bewertung:

    Oauerha - da werden dich die Machetenmänner jetzt aber ins Höschen machen, wenn ihnen im Fall der Fälle neben der Mordanklage und der U-Haft auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des "Mitführens verbotener Gegenstände" samt deren Beschlagnahmung droht.

    Das ist eines jener Fake-Gesetze, die Sicherheit nur versprechen ohne sie tatsächlich zu liefern.

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