Weihnachten und Jahreswechsel: So erhöht die Bundespolizei die Sicherheit an Bahnhöfen

Die Allgemeinverfügung betrifft das Mitführen unter anderem von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen und Messern. Sie tritt am Freitag in Kraft und betrifft mehrere Münchner Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte.
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Das Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände gilt von 28. November (6 Uhr) bis 4. Januar (0 Uhr) unter anderem auch am Pasinger Bahnhof. (Archivbild)
Das Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände gilt von 28. November (6 Uhr) bis 4. Januar (0 Uhr) unter anderem auch am Pasinger Bahnhof. (Archivbild) © imago images/Michael Nguyen
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