Wegen Vögeln auf dem Balkon: Nachbar angezeigt

Ein Münchner wird von seinen Nachbarn angezeigt, weil einen Käfig mit drei Wellensittichen bei Minusgraden auf dem Balkon stehen hat lassen. Der Mann wehrte sich.
John Schneider |
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Einen Käfig mit Wellensittichen wie diesen hat ein Münchner im Winter auf seinem Balkon stehen lassen. Tierliebe Nachbarn haben den Mann angezeigt. (Symbolbild)
Petra Schramek Einen Käfig mit Wellensittichen wie diesen hat ein Münchner im Winter auf seinem Balkon stehen lassen. Tierliebe Nachbarn haben den Mann angezeigt. (Symbolbild)

Ein Münchner wird von seinen Nachbarn angezeigt, weil einen Käfig mit drei Wellensittichen bei Minusgraden auf dem Balkon stehen hat lassen. Der Mann wehrte sich.

München/Erding - Plötzlich stand das Veterinäramt bei Ingo Fuhrmeister vor der Tür. Er war von – offenbar tierlieben – Nachbarn angezeigt worden: Der 51-jährige Unternehmer aus Erding hatte seine drei Wellensittiche auf dem Balkon im Käfig stehen lassen – bei Minusgraden.

Die Tierschützer vom Amt stellten daraufhin im März 2010 einen Bescheid aus, wonach Fuhrmeister seine Vögel frostfrei, mit Trinkwasser versorgt und in einem größeren Käfig unterzubringen habe. Ein Meter breit, 50 Zentimeter tief und 50 Zentimeter hoch – das sei die empfohlene Mindestanforderung an die Käfigvögel für die drei Vögel. Für die Außenhaltung auf dem Balkon sei zudem ein Schutzraum anzulegen.

Doch Ingo Fuhrmeister wehrte sich und klagte gegen den Bescheid, der ihm vorschreiben sollte, wie er „Flupp“, „Fummel“ und „Flutsch“ halten solle. „Seit ich zwölf bin, halte ich Wellensittiche“, erklärt Fuhrmeister im AZ-Gespräch. Seinen Tieren gehe es gut. Auch die niedrigen Temperaturen würden ihnen nichts ausmachen, weil sie Wüstenvögel seien.

Das Gericht fand einen Kompromiss, der als Vergleich von beiden Seiten angenommen wurde. Die Verwaltungsgebühr von 50 Euro wurde halbiert. Der Absatz über die Außenhaltung entschärft.

Aber auch Ingo Fuhrmeister musste Kompromisse eingehen. So wird er wohl nicht drumrum kommen, sich einen größeren Käfig für seine „Flupp“ und „Fummel“ anzuschaffen. „Flutsch“ ist nach einer Infektion gestorben. Und das Veterinäramt darf nach Anmeldung noch einmal bei ihm die Vogelhaltung kontrollieren. „Die strengsten Gesetze sind die ungerechtesten“, seufzte der Wellensittich-Liebhaber, als ihm der Vergleich vorgeschlagen wurde.

Letztendlich aber beugte er sich den Argumenten des Gerichts.

 

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