Wegen verbotener Hamas-Parole: Junge Frau in München zu Geldstrafe verurteilt

München - Leila K. (30, Name geändert) hat viele Unterstützer. Dutzende davon sind am Freitag in der Früh zum Strafjustizzentrum gepilgert, haben dort palästinensische Flaggen geschwungen und ihre Solidarität demonstriert.
Etwas später bewegt sich der ganze Tross in das Justizgebäude an der Nymphenburger Straße. Doch nicht einmal die Hälfte bekommt beim Prozessbeginn einen Platz im Gerichtssaal.
Angeklagte soll verbotene Hamas-Parole verwendet haben
Die junge Frau, der die Solidarität gilt, muss sich am Amtsgericht wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verantworten.
Hintergrund ist eine Demonstration vom Dezember 2023 auf dem Königsplatz. Dabei soll die Frau als Hauptrednerin die Parole "Vom Jordan bis zum Mittelmeer" benutzt haben. Diese Parole sei, so die Ankläger, eine Parole der Hamas und diese sei wiederum eine Terrororganisation.
Leila K. ist in Sachen Parole anderer Meinung. Anders als für die Stadt, sei der Slogan "from the river to the sea, palastine will be free" eine Art Schrei.
"Jeder Gebrauch ist untersagt"
Laut der zweiten Anklage hatte die 30-Jährige als Rednerin bei einer Kundgebung im Juni 2024 am Sendlinger-Tor-Platz gesagt, dass der Slogan ein "Schrei der palästinensischen Menschen nach Würde, Freiheit, Frieden, Gleichberechtigung und vor allem nach Rückkehr in ihre Heimat" sei.
Die Ankläger halten dagegen: "Jedes irgendwie geartete Gebrauchmachen einer Parole der Organisation "Hamas" ist, ohne dass es auf eine damit verbundene Absicht des Benutzers ankommt, in der Öffentlichkeit untersagt." Die Amtsrichterin verurteilt die 30-Jährige zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen.