Wegen Steuerhinterziehung: Bewährungsstrafe für ein Wiesn-Urgestein

Falsch beraten? Edmund Radlinger räumt die Vorwürfe der Anklage ein.
von  John Schneider
Edmund Radlinger.
Edmund Radlinger. © Sigi Müller

München - "Ich bin am Boden zerstört", sagt Edmund Radlinger am Mittwoch im AZ-Gespräch. Das sei das Ende seines Berufslebens.

Edmund Radlinger: Steuerhinterziehung in sieben Fällen

Der Grund seiner Niedergeschlagenheit: Die Wiesn-Größe ist am Mittwoch vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Wegen Steuerhinterziehung in sieben Fällen. Das Gericht setzte diese Strafe aber zur Bewährung aus. Zusätzlich muss Edmund Radlinger 350 Tagessätze à 20 Euro, also 7.000 Euro zahlen.

Seit Jahren kämpft Radlinger mit dem Finanzamt

Radlinger wirkt angeschlagen. Kein Wunder: Sieben Jahre lang, so erklärt er, haben ihn die Vorwürfe des Finanzamts verfolgt, das habe ihm auch gesundheitlich zu schaffen gemacht. Die Staatsanwaltschaft ging am Ende von etwa einer Million Euro aus, die Radlinger an Steuern hinterzogen haben soll.

Falsche Beratung oder Betrug?

Vor Gericht hat Edmund Radlinger die Vorwürfe eingeräumt. Der bekannte Schausteller fühlt sich aber falsch beraten. "Ich habe mich auf meinen Steuerberater verlassen", erklärt der 70-Jährige, Spross einer alten Schausteller-Dynastie, der auf der Wiesn unter anderem das Weißbierzelt betrieben hat.

Er habe alle offiziellen Ämter inzwischen abgegeben, erklärt der ehemalige Sprecher des Schaustellerverbands. Dort sei er inzwischen nur noch Ehrenvorsitzender.

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