Wegen Sex-Mails: Lehrer gefeuert

Er schickte einer Schülerin E-Mails mit seinen Sex-Phantasien. Jetzt hat der 38-jährige Lehrer seinen Beamtenstatus verloren. Dem Prozess vor dem Verwaltungsgericht bleibt er fern.
John Schneider |
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Er schickte einer Schülerin E-Mails mit seinen Sex-Phantasien. Jetzt hat der 38-jährige Lehrer seinen Beamtenstatus verloren. Zum Prozess vor dem Verwaltungsgericht erscheint er nicht.

München Dass er wenig Chancen hat, den Rauswurf zu verhindern, war Hans T. (38, Name geändert) wohl klar. Jedenfalls machte er sich nicht die Mühe, bei seinen Richtern in eigener Sache noch mal um Verständnis zu werben. Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht schwänzte er und schickte auch keinen Vertreter.

Der Lehrer war im Juni 2014 vom Landgericht Augsburg zu einer Geldstrafe von 16 800 Euro verurteilt worden. Wegen Verbreitung pornografischer Schriften und Körperverletzung. Der ehemalige Latein- und Religionslehrer an einem Aichacher Gymnasium hatte gestanden, dass er im September 2012 einer 15-jährigen Schülerin eine Mail mit seinen sadistischen Sex-Phantasien geschickt hatte.

Phantasien, die sich an einer anderen Aichacher Schülerin, ebenfalls erst 15 Jahre alt, entzündet hatten. Phantasien, die das Mädchen zu seiner Sex-Sklavin machten, die ihm als „Herr und Gebieter“ jeden Wunsch erfüllen musste.

Die Schule reagierte schnell. Nachdem sich das Mädchen der Schulpsychologin anvertraut hatte, wurde der Diplom-Theologe vom Direktor des Gymnasiums noch im Oktober 2012 von seinen Dienstpflichten entbunden. Hans T. soll zuvor auch andere Schülerinnen –unter anderem mit ungebetenen Rosengeschenken – belästigt haben. Der bis dahin bei den Schülern sehr beliebte Lehrer soll sogar Hausverbot an der Schule bekommen haben.

Der Freistaat wartete das Ergebnis des strafrechtlichen Verfahrens ab. In erster Instanz war der Lehrer vom Amtsgericht Aichach zu 15 Monaten Haft verurteilt worden. Das hätte die automatische Entfernung aus dem Beamtendienst bedeutet. Doch in der Berufung wurde eine Geldstrafe daraus, der Automatismus fiel dadurch weg. Der Freistaat zog daraufhin seine Disziplinarklage durch.

Die Schülerin hatte zwar vor Gericht erklärt, dass sie damals für den Lehrer geschwärmt hatte, mit den sexuellen Phantasien des fast zwanzig Jahre älteren Mannes war sie aber total überfordert. Das Mädchen ist seit dem Vorfall in psychologischer Behandlung.

Auf der Grundlage des Strafurteils entschied das Verwaltungsgericht, dass der Klage stattgegeben wird und der Lehrer seinen Beamtenstatus verliert.

Die Begründung der Kammer: Das Vertrauensverhältnis sei durch das innerdienstliche Vergehen des Lehrers so sehr gestört, dass dem Dienstherrn nicht zuzumuten sei, den Mann weiter zu beschäftigen. Daran ändern auch seine guten Leistungen im Schuldienst nichts.

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