Wegen Hausverbot: 77-jährige Münchnerin verklagt Supermarkt
München - Wie praktisch: Eine 77-jährige Münchnerin, die über einer Supermarktfiliale wohnt, tätigte dort bis Anfang des Jahres 2024 ihre Einkäufe. Bis sie dort Hausverbot erhielt. Die Frau behauptet, das Hausverbot sei nach einer Beschwerde ihrerseits ohne ersichtlichen Grund erteilt worden. Das Hausverbot trifft sie wohl hart. Nach eigener Aussage ist sie gesundheitlich stark eingeschränkt und nicht in der Lage, längere Strecken zurückzulegen. Sie verklagte den Supermarkt auf Gewährung des Zutritts.
Hausverbot im Supermarkt
Die Filialleitung des Supermarkts hält dagegen. Das Hausverbot sei ausgesprochen worden, nachdem die Frau mit wiederholtem Fehlverhalten aufgefallen sei. Die Münchnerin habe Kunden beim Betreten des Marktes von ihrer Wohnung aus beschimpft, habe das Geschäft regelmäßig ohne Einkaufsabsicht aufgesucht, Mitarbeiter in Gespräche verwickelt und diese von der Arbeit abgehalten. Sie habe sich zudem immer wieder an der Frischetheke des Marktes Ware aufschneiden lassen und diese dann, anstatt zu kaufen, im Laden abgelegt.
Gericht weist Klage ab
All diese Beispiele hätte es gar nicht gebraucht. Das Amtsgericht wies die Klage ab und begründete dies unter anderem damit, dass der Betreiber des Supermarkts aufgrund seines Hausrechts grundsätzlich berechtigt sei, Kunden selbst ohne sachlichen Grund ein Hausverbot zu erteilen. "Es kann daher dahingestellt bleiben, ob tatsächlich ein Fehlverhalten der Klägerin vorlag", so das Gericht.
"Supermarkt dient nicht der sozialen Interaktion"
Auch das Argument der Klägerin, sie könne durch das Hausverbot nicht mehr am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilnehmen, überzeugte das Gericht nicht. "Ein Supermarkt dient der Daseinsvorsorge in Form von Einkäufen des täglichen Bedarfs, insbesondere an Lebensmitteln, nicht der sozialen Interaktion oder des kulturellen Austausches", heißt es zur Begründung des Urteils.
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