Wegen der Zwangsräumung klagt eine Familie gegen den Freistaat Bayern

Susanne und Wilhelm F. gehen gegen den Freistaat in die nächste Instanz – obwohl auch der Richter davon abrät.
Anja Perkuhn |
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Susanne und Wilhelm F. beim letzten Frühstück im Haus. Sie hätten es zu besseren Konditionen verkaufen können, sagt ihr Anwalt – Schuld sei der Freistaat.
Daniel von Loeper Susanne und Wilhelm F. beim letzten Frühstück im Haus. Sie hätten es zu besseren Konditionen verkaufen können, sagt ihr Anwalt – Schuld sei der Freistaat.

Susanne und Wilhelm F. gehen gegen den Freistaat in die nächste Instanz – obwohl auch der Richter davon abrät.

München - Viel Geld ist es, das ihnen entgangen sein soll, weil der Freistaat Bayern sich ihrer Ansicht nach quergestellt hat: 139.000 Euro Schadenersatz für die Rentner Susanne und Wilhelm F. fordert deren Anwalt.

Das ist laut Rechtsanwalt Andreas Röslmaier die Differenz zwischen dem Erlös aus der Zwangsversteigerung des Hauses der verschuldeten F.s im Juni 2016 und der Summe, die ein Ehepaar dafür hätte zahlen wollen. Außerdem hätte es den F.s ein Wohnrecht für weitere zwei Jahre eingeräumt – so wurden Susanne, 76, und Wilhelm F., 78, im November nach wochenlangem Hin und Her zwangsgeräumt, weil der neue Besitzer einziehen will (AZ berichtete).

Das, so die Argumentation, hätte nicht sein müssen, wenn denn der Freistaat als Grundstückseigentümer den Freihandverkauf genehmigt hätte.

Beim Gütetermin am Freitag zweifelt aber nicht nur der Verteidiger des Freistaats den Anspruch auf Schadenersatz an – mit dem interessierten Ehepaar sei es nie zu einem so konkreten Gespräch über einen Kauf gekommen. "Es braucht ein Rechtsgeschäft, einen Kaufvertrag, um überhaupt die Zustimmung des Freistaats bekommen zu können", sagt Anwalt Paul Fronhöfer. Außerdem war die Versteigerung kurz vorm Abschluss – "hätten Ihre Mandanten da überhaupt noch frei verkaufen dürfen?"

Auch Richter Tobias Stadler verweist auf einen fehlenden offiziellen Antrag auf dem Postweg – die E-Mail mit einer Absichtsbekundung des kaufinteressierten Paares, die Röslmaier anführt, reiche nicht aus, um eine Formvorschrift aufzuheben. Außerdem, rechnet Stadler vor, betrage die Kaufpreis-Differenz nur 129.000 Euro.

Schon ohne Beweisaufnahme sähen er und die Kammer "keine Aussicht auf Erfolg" der KIage. Röslmaier will sie trotzdem nicht zurücknehmen. Die Entscheidung wird am 10. Februar verkündet.

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