Schutz vor Corona: Stadt spricht Beschäftigungsverbot für bestimmte Mitarbeiter aus

Weil sich eine Coronawelle Bahn bricht, ergreift die Stadt akute Maßnahmen bei ihren weiblichen Beschäftigten.
Jan Krattiger
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Die Stadt schützt werdende Mütter vor Corona und hat dafür ein befristetes Beschäftigungsverbot ausgesprochen.
Imago/Felix Schlikis Die Stadt schützt werdende Mütter vor Corona und hat dafür ein befristetes Beschäftigungsverbot ausgesprochen.

München - Der Trend ist zwar laut aktuellsten Messungen der Corona-Erreger im Münchner Abwasser vom 21. Oktober gerade leicht fallend.

Trotzdem hat die Stadt nun Maßnahmen ergriffen, um ihre besonders gefährdeten Mitarbeiter vor einer Corona-Infektion zu schützen.

Wegen Corona-Herbstwelle: Stadt ergreift Maßnahmen

Wie das städtische Personalreferat auf AZ-Anfrage bestätigt, hat die Stadt nämlich aktuell für alle werdenden Mütter ein sogenanntes "befristetes betriebliches Beschäftigungsverbot" ausgesprochen. Dies auf Empfehlung des betriebsärztlichen Dienstes.

Das heißt konkret: Schwangere städtische Angestellte dürfen jetzt nur noch in Bereichen arbeiten "ohne Kontakt zu Kindern und ohne starken Publikumsverkehr". Sollte das nicht möglich sein, werden sie für die Dauer der Maßnahme freigestellt.

"Verpflichtet, schwangere Mitarbeiterinnen zu schützen": Warum die Stadt ein Beschäftigungsverbot ausspricht

"Arbeitgeber sind verpflichtet, schwangere Mitarbeiterinnen besonders zu schützen", so die Begründung des städtischen Personalreferats. Mit dem befristeten betrieblichen Beschäftigungsverbot folge die Stadt als Arbeitgeber dem Mutterschutzgesetz, um "werdende Mütter vor Gesundheitsgefahren zu schützen".

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Wie viele städtische Mitarbeiterinnen aktuell von dieser Maßnahme betroffen sind, kann die Stadt nicht sagen, das wird laut Personalreferat "nicht zentral erfasst".

Auch wie lange diese Maßnahme andauern wird, sagt die Stadt nicht. Grundsätzlich funktioniere es in solchen Fällen so, dass das Personal- und Organisationsreferat ein Rundschreiben an alle Referate und Eigenbetriebe verschickt, die die Information dann an die Mitarbeiterinnen weitergeben.

Über das städtische Beschäftigungsverbot für werdende Mütter hat dorinpopa.de zuerst berichtet.

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13 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • AK1 am 26.10.2024 07:07 Uhr / Bewertung:

    Sollte die Meldung nicht am 1. April erscheinen?
    Welche Coronawelle soll das denn sein? Der Autor schreibt ja dann selber, dass die Zahlen fallen.

  • Himbeer-Toni am 25.10.2024 13:27 Uhr / Bewertung:

    Sehr gut. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers greift hier hervorragend.
    Es danken Mutter, das zukünftige gesunde Kind, alle Mitarbeiter und Patienten.

  • OnkelHotte am 27.10.2024 08:35 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Himbeer-Toni

    Manno manno,
    Corona ist der Oberbegriff bei Erkältungen.
    Covid 19 war das spezifische Thema in 2019 mit den Lungenentzündungen

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