"We love Muhammad": So wirken Salafisten in München
München - Sie tragen Vollbärte, Büchertaschen und Plakate mit dem Schriftzug "Muhammad": junge Männer, die seit Ende März mehrmals in der Fußgängerzone Biografien des islamischen Propheten verschenkt haben; junge Männer, die wegen ihrer Nähe zum "Lies!"-Projekt der Ende 2016 verbotenen radikal-salafistischen Organisation "Die wahre Religion" vom Verfassungsschutz beobachtet werden.
Einige der Personen, die für die Gruppierung "We love Muhammad" in München aktiv sind, seien bereits im Kontext der "Lies!"-Koran-Verteilungen auffällig geworden und der salafistischen Szene zuzuordnen, sagt Markus Schäfert, Sprecher des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV). "Diese Personen befinden sich in unserem Beobachtungsspektrum."
Prägend für das "Muhammad"-Projekt seien mit Pierre Vogel und Bilal Gümüs zudem zwei Protagonisten der islamistischen Szene in Deutschland. Vogel gilt als radikaler Hass-Prediger. Gegen Gümüs hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt unlängst Anklage wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erhoben: Er soll einem 16-Jährigen ein Flugticket in die Türkei gekauft haben, der daraufhin nach Syrien weiterreiste – und seinen Kampf-Einsatz im "Kalifat" des IS nicht überlebte.
Salafisten-Prediger Vogel. Quelle: dpa
Der Verfassungsschutz schätzt die salafistische Szene in Bayern auf 670 Männer und Frauen, von denen 20 Prozent als gewaltorientiert einzuordnen seien. "Derzeit liegen Erkenntnisse zu knapp 100 Islamisten aus Bayern vor, die in Richtung Syrien beziehungsweise Irak gereist sind oder dies in nächster Zeit planen, um dort auf Seiten islamistisch-jihadistischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilzunehmen oder diese zu unterstützen", sagt LfV-Sprecher Markus Schäfert.
KVR hat keine Handhabe
Auch beim Kreisverwaltungsreferat ist die "Muhammad"-Gruppe bekannt. "Wir stehen dazu in unmittelbarem Kontakt mit der Polizei und weiteren Sicherheitsbehörden", sagt Sprecher Johannes Mayer. Grundsätzlich ist das Verteilen von Schriften "im Spazierengehen" nicht anmeldepflichtig – "so lange das Ansprechen von Passanten nicht in anhaltender oder provozierender Art und Weise und nicht in größeren Gruppen erfolgt", erklärt Mayer. "Entscheidend ist, was letzten Endes damit bezweckt wird", gibt LfV-Sprecher Schäfert zu bedenken. "Und da gilt unser besonderes Augenmerk der Frage, ob für die salafistische Szene angeworben wird."
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