Was trieb der Narkose-Helfer?
Der Angeklagte (59) schweigt, das Opfer kann sich an nichts erinnern. Polizei findet viele Kondome im Spind. Doch es gibt einen Freispruch.
München - Die junge Frau war völlig wehrlos, als sie nach der Operation in der Frauenklinik in den Aufwachraum geschoben wurde. Statt Patientin Marianne H. (23) aus dem Schlaf zu holen, soll Narkose-Helfer Ralf S. (58, Name geändert) sie erneut mit dem Mittel Propofol betäubt haben. Jetzt steht er wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls vor dem Amtsgericht.
Die Kernfrage vor Gericht: Was trieb der Narkose-Helfer mit der schlafenden Frau – und mit vielen anderen? Denn es soll kein Einzelfall gewesen sein. Die damalige Krankenschwester Sabine K. (34) sagt: „Die Patientinnen haben ihn genervt. Er hat im Aufwachraum lieber am Computer Pornos geschaut.“
Eine andere Erklärung deutet der Polizist Uwe D. (42) an: „Ich habe den Spind des Angeklagten durchsucht. Dort habe ich ungewöhnlich viele Kondome und sehr viele Plastikhandschuhe gefunden.“ Sollte S. etwa Schlimmeres mit Patientinnen angestellt haben?
Die Polizei konnte bislang nur den Betäubungs-Fall von Marianne H. wirklich erhärten. Die Tat soll sich am 11. September 2009 zwischen 10.45 Uhr und 11.30 Uhr in der Klinik ereignet haben. Außerdem soll Ralf S. auch Artzney gestohlen haben. Das gibt er auch zu: „Sie waren abgelaufen. Ich habe sie einem befreundeten Arzt in Österreich geschickt.“
Fakt ist: Wenn Ralf S. allein Dienst hatte, lagen ungewöhnlich viele leere Ampullen des Betäubungsmittels im Abfalleimer. Eine Kollegin: „Marianne H. war schon wach, als sie zu uns kam. Ich bin dann weg. Später schlief sie fest. Ralf war bei ihr. Es nicht normal, dass jemand so fest wieder einschläft. Das habe ich auch bei anderen Patientinnen beobachtet. Eine Überdosis kann tödlich sein.“
Klinik-Justiziarin Sandra Z. (33) hob das Arbeitsverhältnis von Ralf S. auf: „Die Diebstähle und die Pornobilder am Computer hat er zugegeben.“ Nach vielen Zeugen spricht Richter Marco Peißig den Angeklagten frei und stellt den Diebstahlsvorwurf ein: „Zeugen haben sich widersprochen. Der Fall beruht nur auf Indizien.“ Im Zweifel für den Angeklagten
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