Vorwürfe waren frei erfunden: Freispruch für Trainer

Weil er schlechte Noten hatte, log er: Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern stand der Lehrer und Handball-Coach vom MTSV Schwabing über Jahre am Pranger – doch der Schüler hat die Vorwürfe wohl bloß erfunden.
von  Abendzeitung
Illustration
Illustration © vario-images

MÜNCHEN - Weil er schlechte Noten hatte, log er: Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern stand der Lehrer und Handball-Coach vom MTSV Schwabing über Jahre am Pranger – doch der Schüler hat die Vorwürfe wohl bloß erfunden.

Der Lehrer und Handballtrainer Franz F. (Name geändert) kann aufatmen. In zweiter Instanz hat ihn das Münchner Landgericht vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern freigesprochen.

Franz F. unterrichtete an einem Münchner Gymnasium Mathe und trainierte beim renommierten Handball-Club MTSV Schwabing die Jugend. Laut Anklage soll er bei auswärtigen Handball-Turnieren im Jahre 2005 einen 13-Jährigen im Zelt missbraucht haben. Im Oktober 2008 wurde Franz F. zu zwei Jahren Haft verurteilt. Von der Schule und dem Handballverein wurde er suspendiert.

Der Schüler besuchte damals das Gymnasium, an dem Franz F. unterrichtet hat. Die Leistungen des Buben waren schlecht. Er drohte durchzufallen. Den Eltern erzählte er, dass er nicht lernen könne, weil ihn die sexuellen Übergriffe des Handballtrainers belasten würden. Die Eltern alarmierten die Polizei.

Sein Verteidiger Joachim Schwarzenau hält die belastenden Aussagen des Jungen für erfunden und forderte einen Freispruch: „Der Junge hat sich bei seinen Aussagen in Widersprüche verwickelt.“

Anders sah es die Staatsanwaltschaft. Obwohl nach der Beweisaufnahme Zweifel an der Schuld des Angeklagten bestanden haben, versuchte die Staatsanwältin in einem stundenlangen Plädoyer das Gericht davon zu überzeugen, dass der Teenager die Wahrheit sagt und forderte: 22 Monate Haft mit Bewährung und 1000 Euro.

Der Vorsitzende Richter Stephan Kirchinger meinte, er habe so einen Fall noch „nie erlebt“. Derartige „Abweichungen bei einer Aussage“ seien katastrophal: „Der Angeklagte ist freizusprechen.“ T. Huber

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.