Vorsicht Fasching! Wann Karneval zur Karrierefalle wird

Faschingsdienstag: Darf man am Arbeitsplatz verkleidet erscheinen? Kann man wenigstens an Karneval mal blau machen? Damit es kein böses Erwachen gibt - die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Vereinbarkeit von Party und Arbeit.
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Fasching ist für viele Ausnahmezustand - aber besser nicht im Büro.
dpa Fasching ist für viele Ausnahmezustand - aber besser nicht im Büro.

MÜNCHEN - Faschingsdienstag: Darf man am Arbeitsplatz verkleidet erscheinen? Kann man wenigstens an Karneval mal blau machen? Damit es kein böses Erwachen gibt - die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Vereinbarkeit von Party und Arbeit.

Verkleidet am Arbeitsplatz

Wer heute als Bestatter kostümiert in der Bank arbeitet, beweist Galgenhumor, riskiert aber auch eine Abmahnung. "In manchen Branchen beinhalten die Arbeitsverträge Kleidungsvorschriften", mahnt Max Wittig, Fachanwalt für Arbeitsrecht in München. Das gilt zum Beispiel für Banken und Versicherungen, wo die Mitarbeiter direkten Kontakt mit den Kunden haben. Hier sollten die Kostüme also besser erst nach Feierabend übergestreift werden. In anderen Betrieben geht es lockerer zu. Viele Angestellte kommen verkleidet. Am besten bei den Kollegen nachfragen!

Arbeiten an Fasching

Der Faschingsdienstag ist kein gesetzlicher Feiertag. „Der Chef entscheidet, ob und wie lange am Faschingsdienstag gearbeitet wird“, erklärt Jurist Wittig. Manche Geschäfte schließen am Faschingsdienstag ab mittags. Andere bleiben geöffnet.

„Ich will aber frei!“

Traditionell geben viele Chefs ab mittags der gesamten Belegschaft frei. Zwangsurlaub also auch für Faschingsmuffel. Wo das nicht der Fall ist, hätten Faschingsfreunde schon in den letzten Wochen Urlaub beantragen müssen. Jeder, der unentschuldigt nicht in die Arbeit kommt, riskiert eine Abmahnung. Wittigs Tipp für narrische Belegschaften: Den Chef befragen, wenn die Arbeit ohnehin liegen bleibt, weil auch niemand ans Telefon zu bekommen ist.

Urlaubsantrag abgelehnt:

Wer um Urlaub gebeten hat und ihn nicht bewilligt bekommt, sollte sich hüten, blau zu machen. „Das gleicht einer Arbeitsverweigerung und kann sogar zu einer fristlosen Kündigung führen“, erklärt Anwalt Wittig.

Katerstimmung am Aschermittwoch

Für Jurist Wittig ein klarer Fall von „selbst verschuldeter Arbeitsunfähigkeit“. Der Chef wird in der Regel keine Entschuldigung akzeptieren. Deswegen sollten nur diejenigen ihren Faschingsrausch richtig ausschlafen, die sich den Mittwoch freigenommen haben.

Vanessa Assmann

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