Vorsicht, Erbe! Münchner Expertin rät: Darauf müssen Sie schon vorher achten

Ganz einfach wird das mit dem Erben selten, sagt Expertin Ira Kröswang. Welche Fristen man nicht versäumen darf und wozu ein Testaments-Abo gut sein kann – diese Tipps machen das Erben und Vererben leichter.
Martina Scheffler
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Hinterbliebene Verwandte streiten über das Erbe: Wenn Immobilien im Spiel sind, wird es nie leicht, sagt Ira Kröswang.
Hinterbliebene Verwandte streiten über das Erbe: Wenn Immobilien im Spiel sind, wird es nie leicht, sagt Ira Kröswang. © Jens Magnusson/imago

Es ist eine Nachricht mit gemischter Botschaft: Sie erben. Das kann zum einen bedeuten: Das eigene Vermögen wird sich vergrößern. Genauso gut könnte man aber einen Haufen Schulden erben.

Noch schlimmer wäre es, wenn man zunächst nichts von den Schulden des Erblassers weiß, weil die Finanzen in Unordnung sind. Dazu kommt: Stand einem der Erblasser nahe, ist man in Trauer, möglicherweise verzweifelt. In so einer Situation sollte man sich doch ausreichend Zeit nehmen für den Antritt oder das Ausschlagen des Erbes? So einfach ist das nicht, sagt Ira Kröswang. Sie ist Notariatsassessorin mit Spezialisierung auf den Bereich der Nachlassabwicklung. Ihre Kanzlei hat drei Standorte – auch in München.

Fristen beachten!

"Was ganz wichtig ist, ist das Organisatorische. Es gibt Verträge, Handlungen, Fristen, die müssen sofort erledigt werden", sagt die Expertin der AZ. So hat man etwa sechs Wochen Zeit, um das Erbe auszuschlagen oder anzunehmen. Aber: "Es gibt viele Punkte, die kann man auch später regeln. Dabei sollte man berücksichtigen, wie hoch der Schaden ist, wenn man sich nicht gleich kümmert. Wenn ich beispielsweise irgendein Zeitungs-Abo für 26 Euro im Monat nicht sofort kündige, dann ist der Schaden recht übersichtlich. Wenn ich aber einen überschuldeten Nachlass habe und die Sechs-Wochen-Frist zur Ausschlagung versäume, kann das natürlich verheerend sein", erläutert Kröswang.

Ira Kröswang ist Württembergische Notariatsassessorin mit Schwerpunkt im Bereich der Nachlassabwicklung. Einer ihrer Kanzlei-Standorte ist in München.
Ira Kröswang ist Württembergische Notariatsassessorin mit Schwerpunkt im Bereich der Nachlassabwicklung. Einer ihrer Kanzlei-Standorte ist in München. © privat

Ihre Warnung: "Sich erst dann mit dem Thema zu beschäftigen, wenn der Erbfall eingetreten ist, ist ein bisschen zu spät – denn die Trauer ist manchmal überwältigend." Und einfach erst mal nichts tun – das sei aufgrund der vorgegebenen Fristen einfach nicht möglich. Der gesamte Prozess des Erbens kann lange dauern, wie Kröswang in ihrem gerade erschienenen Ratgeber "Einfach erben" schildert.

Ira Kröswang: Einfach erben. Wie Sie fair und lösungsorientiert mit einer Erbschaft umgehen, Campus Verlag, 206 Seiten, 25 Euro. Kröswang hat auch einen gleichnamigen Podcast zum Thema: Bei „Einfach erben“ geht es in bislang 25 Folgen unter anderem um Sparen beim Erben und um die „Checkliste Erbengemeinschaft“.
Ira Kröswang: Einfach erben. Wie Sie fair und lösungsorientiert mit einer Erbschaft umgehen, Campus Verlag, 206 Seiten, 25 Euro. Kröswang hat auch einen gleichnamigen Podcast zum Thema: Bei „Einfach erben“ geht es in bislang 25 Folgen unter anderem um Sparen beim Erben und um die „Checkliste Erbengemeinschaft“. © Campus Verlag

Der einfache Erbfall – wenn nur eine einzige Person oder eine sehr kleine Erbengemeinschaft erbt und es weder eine Immobilie noch Streitigkeiten gibt, dauert demnach zwei bis sechs Monate.  Für einen "mittelschweren" Erbfall, bei dem es eine größere Erbengemeinschaft, eine Immobilie oder offene Rechnungen gibt, veranschlagt Kröswang ein halbes bis anderthalb Jahre.

"Häufig wird übersehen, dass der Ehepartner nicht alleine erbt"

In einem komplexen oder strittigen Erbfall, etwa mit einer Testamentsanfechtung oder Erben im Ausland, könnten daraus schon einmal bis zu fünf Jahre werden – Gerichtsverfahren, unklare Testamente oder unbekannte Miterben können den Prozess verzögern. Was viele auch nicht berücksichtigen: Was auf den ersten Blick wie ein einfacher Erbfall aussehen mag, kann sich als etwas komplizierter entpuppen. Denn auch wenn es als Erben vermeintlich nur einen Ehepartner gibt: "Häufig wird übersehen, dass der Ehepartner nicht alleine erbt", mahnt Ira Kröswang.

"Wir haben die gesetzliche Erbordnung: Das heißt, der Ehepartner hat ein eigenes Erbrecht. Aber die gesetzliche erste, zweite, dritte Erbordnung – nach der die Kinder oder Eltern oder Großeltern des Erblassers erbberechtigt sind – die stehen noch parallel. Und das übersehen viele." Was dann passieren kann? "Plötzlich ist die liebe Schwiegermutter mit im Grundbuch. Und dann wird das plötzlich alles gar nicht mehr einfach." Das kann auch passieren, wenn sich ein kinderloses Ehepaar gegenseitig zu Alleinerben einsetzt: "Da darf das Pflichtteilsrecht, zum Beispiel der Eltern des Verstorbenen, nicht übersehen werden", so die Württembergische Notariatsassessorin.

Meistens muss beim Vererben nicht etwa nur der Ehepartner berücksichtigt werden. Es gibt möglicherweise noch Erben erster, zweiter und dritter Ordnung - das sollte man im Blick haben.
Meistens muss beim Vererben nicht etwa nur der Ehepartner berücksichtigt werden. Es gibt möglicherweise noch Erben erster, zweiter und dritter Ordnung - das sollte man im Blick haben. © Elke Wentker/dpa

Erben ist vor allem: Bürokratie. "Wer erbt, übernimmt Aufgaben. Er muss Entscheidungen treffen, Fristen einhalten, Unterlagen prüfen, möglicherweise Konflikte regeln", sagt Kröswang. Ihr Rat für die "Erste Hilfe" beim Eintritt des Erbfalls: Testament oder Erbvertrag suchen und prüfen.  Gibt es beides nicht, gilt die gesetzliche Erbfolge. Erbschein beantragen, falls er für Banken oder Grundbuchamt nötig ist. Aber auch der Erblasser sollte das Vererben gut planen. "Ein Testament, wenn es gut und durchdacht ist, kann helfen", sagt Kröswang. "Wir haben aber auf dem Schreibtisch immer wieder Testamente, die nicht funktionieren, wie sie vermutlich angedacht waren."

Einfach abwarten und Whisky trinken? Erblasser sollten lieber schon zu Lebzeiten Ordnung in ihre Unterlagen bringen und versuchen, es ihren Erben leicht zu machten, rät Ira Kröswang.
Einfach abwarten und Whisky trinken? Erblasser sollten lieber schon zu Lebzeiten Ordnung in ihre Unterlagen bringen und versuchen, es ihren Erben leicht zu machten, rät Ira Kröswang. © imago

Ihre Erfahrung: "Wir haben häufig Testamente, die sind über 30 Jahre alt, und dann sagen die Erben, das wollten die Eltern doch gar nicht mehr so. Ja, aber dieses Testament ist im Raum. Oder wir haben Testamente, in denen wurden viele Gegenstände verteilt, und zum Zeitpunkt des Erbfalls waren sie schlicht nicht mehr da." Deshalb rät Kröswang zu einer ständigen Überprüfung des letzten Willens. "Eigentlich müsste man eine Art Abo-Modell abschließen, etwa alle fünf Jahre dieses Testament überprüfen: Ist das noch aktuell? Ist das noch mein Wille? Sind die Gegenstände überhaupt noch vorhanden?"

In einem Testament können klare Regeln getroffen werden. Tipp von Ira Kröswang: regelmäßig überprüfen!
In einem Testament können klare Regeln getroffen werden. Tipp von Ira Kröswang: regelmäßig überprüfen! © Silvia Marks/dpa-tmn

Und: "Ein Testament hat eine Form – das heißt, wenn man das, was dort festgelegt wurde, so nicht mehr will, muss man die Form wahren und diesen Willen widerrufen, und zwar formwirksam. Ansonsten zählt das letzte Testament. Dann tut das Ganze noch mehr weh, weil alle wissen, eigentlich ist das nicht mehr so gewollt gewesen. Aber wir kriegen das aufgrund des Formzwangs auch nicht mehr geändert."

Wichtig: Vollmachten – und Ordnung

Was kann der Erblasser sonst noch zu Lebzeiten tun, um dem oder den Erben den Prozess zu erleichtern? Vollmachten: "Haben wir Vollmachten, zumindest eine Kontovollmacht, können Erben im Erbfall zum Beispiel gleich Bestattungskosten bezahlen, laufende Kosten begleichen, überweisen und so weiter."

Generalvollmacht: "Hier steckt aber auch viel Konfliktpotenzial. Sowohl der Vollmachtgeber als auch der Vollmachtnehmer haben Verantwortung. Der Bevollmächtigte versäumt dann sehr häufig, alles aufzuzeichnen. Der muss dann später, wenn der Erbfall eingetreten ist, gegenüber den Erben eine Art Rechnungslegung herausgeben, also Rechenschaft über seine Tätigkeit ablegen."

Kein Puzzlespiel hinterlassen!

Patientenverfügungen: "Die finde ich sehr, sehr wichtig."

Ordnung in den Unterlagen: "Wenn wir in Nachlassimmobilien gehen, finde ich häufig Chaos. Es ist ein Puzzlespiel, sich einen Überblick über das Nachlassvermögen zu verschaffen. Neulich waren wir in einer Nachlasswohnung, wo ich sehr viele Unterlagen aus 2013, 2015 gefunden habe. Ich wusste gar nicht, ist das jetzt noch alles aktuell? Die Ermittlungsarbeit ist danach unglaublich umfangreich. Diese Ordnung der Unterlagen, das erachte ich als einen der wichtigsten Punkte."

Zu Lebzeiten Ordnung in die eigenen Unterlagen bringen - das erleichtert auch den späteren Erben die Arbeit.
Zu Lebzeiten Ordnung in die eigenen Unterlagen bringen - das erleichtert auch den späteren Erben die Arbeit. © Steve Mark/imago

Gespräche in der Familie führen: "Das ist ein sehr heikles und sehr schwieriges Thema. Wer bekommt was? Wie gestalte ich das Ganze fair? Und, noch wichtiger: Was müssen die Erben später organisieren? Es hört sich erst mal ganz klasse an, wenn jemand eine Ferienwohnung in Italien erben soll. Aber der Aufwand drumherum wird komplett übersehen."

Frühzeitig in der Familie über das Erbe sprechen und prüfen, ob das Testament noch aktuell ist - das rät Ira Kröswang.
Frühzeitig in der Familie über das Erbe sprechen und prüfen, ob das Testament noch aktuell ist - das rät Ira Kröswang. © IMAGO / Shotshop

Was zu Lebzeiten vielleicht eine schwierige Entscheidung ist, weil sie bedeutet, dass man nicht mehr völlig für sich selbst sorgen kann, wird für Erben möglicherweise zur Entlastung: die Betreuung des Erblassers. "Es erspart wahnsinnig viel Recherchearbeit", bestätigt Ira Kröswang. Dann sollte es aber ein vom Gericht bestellter Betreuer sein. "Er muss über alles Rechenschaft ablegen. Das erleichtert die Sache." Auch versteckte Millionen dürften damit ausgeschlossen sein, so die Expertin. "Bei einer rechtlichen Betreuung ist das nahezu unmöglich. Da hätte das Gericht schon längst tatsächlich eingegriffen. Der rechtliche Betreuer muss auch eine Art Schlussrechnungslegung einreichen und auflisten, was zum Schluss noch da ist."

Damit sich die Familie über einem Erbfall nicht zerstreitet, sollte man vieles zu Lebzeiten regeln - und nicht erst mit dem Nachdenken beginnen, wenn der Erbfall eingetreten ist.
Damit sich die Familie über einem Erbfall nicht zerstreitet, sollte man vieles zu Lebzeiten regeln - und nicht erst mit dem Nachdenken beginnen, wenn der Erbfall eingetreten ist. © IMAGO/Angel Santana Garcia

Daher müsse der Erbe nicht selbst lange suchen, ob es noch Lebensversicherungen, Sparkonten, Sparbücher oder Geschäftsanteile gibt, von denen niemand etwas wusste. Sollte man nun, ob als Erblasser zu Lebzeiten oder später als Erbe, einen Notar zu Rate ziehen - trotz Kosten? Nicht unbedingt, räumt Kröswang ein. Aber: "Man zahlt entweder jetzt für den Notar oder für den Anwalt oder für die Rechtsberatung später, für den Erbschein." Die Honorare seien zudem gesetzlich festgelegt. Und: "Man kann die Kosten des Notars oder des Erbscheinantrags auch gegen die Erbschaftssteuer verrechnen."

Ira Kröswang: Einfach erben. Wie Sie fair und lösungsorientiert mit einer Erbschaft umgehen, Campus Verlag, 206 Seiten, 25 Euro. Kröswang hat auch einen gleichnamigen Podcast zum Thema: Bei "Einfach erben" geht es in bislang 25 Folgen unter anderem um Sparen beim Erben und um die "Checkliste Erbengemeinschaft".

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