Vor Gericht: So kämpft Renate Holland für ihre Fitnessclubs

Wegen mieser Bewertungen bei dem Internet-Bewertungsportal Yelp zog die 64-Jährige vor Gericht.
von  John Schneider
Klagt: Die ehemalige Bodybuilding-Weltmeisterin Renate Holland betreibt Fitness-Clubs in München und Umgebung. Die Internet-Bewertungen findet sie unfair.
Klagt: Die ehemalige Bodybuilding-Weltmeisterin Renate Holland betreibt Fitness-Clubs in München und Umgebung. Die Internet-Bewertungen findet sie unfair. © Petra Schramek

Wegen schlechter Bewertungen bei dem Internet-Bewertungsportal Yelp ist die 64-Jährige vor Gericht gezogen.

München - Sie ist zwei Mal Weltmeisterin im Bodybuilding geworden und jetzt erfolgreiche Unternehmerin. Renate Holland betreibt in München und Umgebung mehrere Fitness-Clubs – eine Kämpferin ist sie geblieben.

Stein des Anstoßes ist das von Yelp angewandte Filterverfahren

Wegen mieser Bewertungen bei dem Internet-Bewertungsportal Yelp zog die 64-Jährige vor Gericht. Zunächst mit Erfolg. Im Verfügungsverfahren gab das Gericht Holland Recht. Doch im Hauptsache-Prozess wendete sich das Blatt zugunsten des Portals. Jetzt muss das Oberlandesgericht als Berufungsinstanz den Streit schlichten oder ein Urteil fällen.

Stein des Anstoßes ist das Filterverfahren, das Yelp anwandte: Auf dem Online-Portal wurden Bewertungen der Fitnessstudios massiv aussortiert. In einem Fall blieben von 77 Bewertungen gerade einmal zwei übrig, für ein anderes Studio blieben von 77 Bewertungen drei übrig. Und die waren dann meist eher negativ. So, dass die Studios in der Gesamt-Bewertung nur drei, oder gar nur 2,5 Sterne von fünf möglichen bekamen. Gute Werbung sieht anders aus.

Kunden bleiben aufgrund schlechter Bewertungen weg

„Der Schaden, den das anrichtet, lässt sich noch gar nicht abschätzen“, sagt Renate Holland. „Es gibt Kunden, die sagen ganz klar, dass ihre Bekannten nicht zu uns kommen, weil sie die schlechten Bewertungen gesehen haben.“ Der Filter sei nötig, um Bewertungen auszusortieren, die möglicherweise nicht vom Kunden, sondern vom Anbieter stammen, argumentiert das irische Portal.

Doch der OLG-Senat kritisierte gestern, dass die dabei angewandten Auswahlkriterien für den durchschnittlichen User nicht transparent genug seien. Man müsse schon sehr genau hinsehen, um über den Filter aufgeklärt zu werden. Außerdem sei eine Gesamtbewertung nicht mehr repräsentativ, wenn ein solcher Riesenanteil von Kundenbewertungen aussortiert wird.

Urteil wird kurz vor Weihnachten erwartet

Yelp hat inzwischen auch reagiert und die Methode modifiziert. Doch reichen die Veränderungen für eine faire Bewertung? Ist die Klage gar überflüssig geworden? Holland verneint das im AZ-Gespräch: „Yelp mag etwas verändert haben, aber nicht bei mir.“ Immer noch beklagt sie, dass viel zu viele positive Bewertungen rausgefiltert werden. Sie hofft auf ein positiven Ausgang des Verfahrens. Die Urteilsverkündung ist für den 22. Dezember geplant. Renate Holland: „Falls das Gericht negativ entscheidet, werde ich weiterkämpfen.“

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.