Vor Gericht: Kakerlaken und Schimmel beim Großbäcker

Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz lautet der Vorwurf: Dahinter verbirgt sich im Fall eines Münchner Großbäckers Kakerlaken, Schwarzschimmel und Mäusekot. Der Fall:
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Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".
dpa Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".

MÜNCHEN - Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz lautet der Vorwurf: Dahinter verbirgt sich im Fall eines Münchner Großbäckers Kakerlaken, Schwarzschimmel und Mäusekot. Der Fall:

Elf Filialen, 140 Angestellte, vier Millionen Euro Jahresumsatz – aber kein Geld für Putzmittel. Die hygienischen Zustände bei einem Münchner Großbäcker empfanden die Lebensmittelkontrolleure so „Ekel erregend“, dass sie den Staatsanwalt riefen. Die beiden Verantwortlichen stehen jetzt vor einem Münchner Schöffengericht. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz. Bereits Anfang 2008 waren die Kontrolleure in der Produktionsstätte und stellten erhebliche Mängel fest. Folge: ein Bußgeld von 10000 Euro.

Am 24. November 2008, gegen 03.30 Uhr, war die die Nachkontrolle: „Es war genauso schlimm wie bei der ersten Mal“, Georg T. (40). Schwarzschimmel an des Fliesen, tote und lebende Kakerlaken, Mäusekot, abgenagte Isolierungen, Lackabsplitterungen an den Maschinen, Zigarettenkippen am Boden und in der Personaltoilette war am Boden ein gelber Belag. Der Junior-Chef sollte 6000 Euro, der Senior-Chef 18000 Strafe zahlen. Dagegen legten sie Einspruch ein.

Der Junior-Chef: „Wir haben zu wenig Personal. Der Betrieb wird patriarchisch geführt. Ich bin nur der Sohn und lehne jede Verantwortung ab.“ Der Vater schwört, er habe für 200000 renoviert. Der Prozess wird am 11. Mai fortgesetzt.

th

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