Vor Gericht gelogen: Polizist muss zahlen

Dienstvergehen: Polizist schützt seine Freundin, die bei Rot über die Kreuzung gerast war
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Viereinhalb Jahre Knast und Sicherungsverwahrung: Das blüht dem Nikolaus-Vergewaltiger.
dpa Viereinhalb Jahre Knast und Sicherungsverwahrung: Das blüht dem Nikolaus-Vergewaltiger.

Dienstvergehen: Polizist schützt seine Freundin, die bei Rot über die Kreuzung gerast war

MÜNCHEN Erst wurde er wegen Falschaussage zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verdonnert, dann kam es gestern im Disziplinarverfahren noch einmal ganz dick für Polizeiobermeister Hans F. (Name geändert). Drei Jahre lang muss er auf 20 Prozent seines Gehaltes verzichten. Das sind noch einmal mindestens 6000 Euro. Dazu kommt, dass seine Beförderung aufgrund des laufenden Verfahrens im Frühjahr ausgesetzt wurde.

Mit seiner Falschaussage hatte sich der Polizist eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht. „Starker Tobak“ wie auch sein Verteidiger zugab. Die Geschichte: Der private BMW von Hans F. war im Juni 2006 in Augsburg geblitzt worden. Er sei nicht gefahren, gab er auf dem Fragebogen an und legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Die Sache kam vor den Amtsrichter.

Statt wahrheitsgemäß auszusagen, dass seine Freundin gefahren war, tischte er dem Gericht das Märchen mit einem One-Night-Stand auf. Eine gewisse „Manuela“ mit tschechischem Nachnamen habe er in der Münchner Diskothek 4004 kennen gelernt. Nach der gemeinsamen Nacht in seiner Wohnung habe diese sich dann den Wagen ausgeliehen und sei geblitzt worden.

„Das war eine Riesendummheit“, erklärte Hans F. gestern der Disziplinarkammer des Bayerischen Verwaltungsgericht. Er habe seine damalige Lebensgefährtin schützen wollen. Diese habe gerade eine eigene Existenz aufbauen wollen und ihren Führerschein gebraucht. Die ganze Geschichte habe dann die Beziehung aber so belastet, dass bald darauf Schluss war. jot

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.