Vor Gericht: Eine Anzeige und ihre Folgen
MÜNCHEN Ein Nachbarschafts-Streit endete mit einer Polizei-Panne vor dem Amtsgericht: Programmierer Roland W. (44) soll laut Staatsanwaltschaft seinen Nachbarn Farid A. (28) anonym und fälschlich als Verbrecher angezeigt haben. 9000 Euro Strafe soll er zahlen.
Dagegen legte er vor Gericht Einspruch ein: „Es ist nicht ermittelt worden, ob Herr A. wirklich der Täter gewesen ist. Die Polizei hat nur einseitig gegen mich ermittelt, weil ich mich im Kommissariat öfter beschwert habe.“
Am 5. Februar 2012 loggte sich W. übers Internet in ein Kontaktformular der Polizei ein. Angeblich kenne er die Identität eines Straftäters, der als Taxler im Juli 2010 eine Frau in der Maximilianstraße verprügelt haben soll. Bis heute konnte die Polizei keinen Täter ausfindig machen. Dazu ein Polizist vor Gericht: „Bei der Anzeige von Herrn W. war ich sehr vorsichtig.“ Denn der Angeklagte sei ein Querulant. Man habe Farid A. befragt. Der habe gesagt, dass er nicht mehr Taxi fahre. „Die Staatsanwaltschaft hat keinen Ermittlungsauftrag gegeben. Aber wir sollten gegen Roland W. ermitteln“, so der Beamte.
Verteidiger Marko Noli, fragte: „Hat man dem Opfer Lichtbilder des Verdächtigen vorgelegt?“ Antwort: „Nein.“ Noli: „Kann die Beschreibung des Täters auf den Nachbarn Farid A. meines Mandanten passen?“ Der Beamte: „Ja.“ Damit war der Fall erledigt. Das Gericht sprach Roland W. frei: Es kann nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden, dass Roland W. seinen Nachbarn falsch verdächtigt hat – weil nicht richtig gegen Farid A. ermittelt worden ist.