Von Einbrecher verprügelt und aus der Wohnung geworfen

Kurioser Überfall: Ein Maskierter klingelt an einer Kleinhaderner Wohnungstür. Nachdem ihm geöfnnet wird, verprügelt er sein Opfer und schmeißt es aus der Wohnung. Als der blutende Mann auf Socken bei Nachbarn klingelt, hilft keiner.
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MÜNCHEN - Kurioser Überfall: Ein Maskierter klingelt an einer Kleinhaderner Wohnungstür. Nachdem ihm geöfnnet wird, verprügelt er sein Opfer und schmeißt es aus der Wohnung. Als der blutende Mann auf Socken bei Nachbarn klingelt, hilft keiner.

Einen reichlich verwirrten - und alkoholisierten - Eindruck hinterließ ein Räuber in Kleinhadern. Er hatte am Mittwoch um 22.30 Uhr an der Wohnungstür eines 43-Jährigen in der Senftenauerstraße in Kleinhadern geläutet. Als dieser öffnete, schlug ihm der maskierte Mann unvermittelt und wortlos zweimal mit der Faust ins Gesicht. Anschließend schubste er den völlig überraschten Wohnungseigentümer aus der Wohnung und verkeilte die Tür von innen.

Das Opfer verlor durch die Faustschläge vier Zähne und erlitt eine aufgeplatzte Unterlippe. Der 43-jährige Mann rief im Treppenhaus laut um Hilfe und klopfte verzweifelt an die Tür seiner Nachbarin. Diese öffnete zwar aus Angst die Tür nicht, verständigte aber den Polizeinotruf. Auf Socken, ohne Jacke und aus dem Mund blutend verließ der 43-Jährige das Anwesen und verständigte von einer Telefonzelle aus selber die Polizei.

Als die Polizeibeamten eintrafen, befand sich der offensichtlich alkoholisierte 25-jährige Maskierte noch im Appartement. Er wurde von den Beamten noch in der Wohnung festgenommen, wobei er erheblichen Widerstand leistete. Heute wird der 25-jährige Arbeitslose dem Haftrichter vorgeführt.

Als die Polizeibeamten eintrafen, befand sich der offensichtlich alkoholisierte 25-jährige Maskierte noch im Appartement. Er hatte die Wohnung durchsucht, aber noch nichts an sich genommen. Der wegen Drogendelikten polizeibekannte Mann wurde von den Beamten noch in der Wohnung festgenommen, wobei er erheblichen Widerstand leistete.

Noch am Donnerstag sollte der berufslose Räuber dem Ermittlungsrichter zur Klärung der Haftfrage vorgeführt werden. jot

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